Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Tomassono,
die bereits gegebenen Antworten können bestätigt werden. Ein Ausgleich der Abschläge der Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich.
Sollte Ihre Altersrente zusätzliche Rentenpunkte enthalten, z.B. weil Sei neben der Erwerbsminderungsrente noch gearbeitet oder jemanden gepflegt haben, so könnten mögliche Abschläge auf diese zusätzlichen Rentenpunkte ausgeglichen werden.
Als Alternative steht auch eine freiwillige Beitragszahlung, max. bis zum Erreichen der Regelaltersrente, zur Verfügung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.