Hallo regloh11,
die durch die Ausgleichszahlung erworbenen Entgeltpunkte fließen ab dem Rentenbeginn mit 63 Jahren mit in die Rentenberechnung ein.
Ansonsten schließe ich mich der Empfehlung von "Abschläge" an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung