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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung zur Vermeidung Rentenabschlag monatlich zahlbar?

von Simone06.04.2022 | 11:18
80 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe den Antrag zur Berechnung der Ausgleichszahlungen gestellt. Grundsätzlich besteht ja die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Ausgleichszahlungen (zu 50% steuerfrei) tätigt. Besteht die Möglichkeit, dass dieses auf monatlicher Basis erfolgt? Also z. B. jeden Monat eine Zahlung von 500 € Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten. Simone

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simone,

aktuell gibt keine gesetzliche Einschränkung zur Häufigkeit der Einzahlungen - insoweit sind also auch monatliche Zahlungen möglich. Eine Beschränkung der Zahlungen auf maximal zwei pro Kalenderjahr gab es nur im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2020.

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3 Antworten

Schadeam 06.04.2022 | 11:21
ja, aber ob das aus Bürokratiegründen sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt (und das haben Sie ja nicht gefragt)
xyzam 06.04.2022 | 15:04
Hallo, die Sachbearbeitung benötigt i.d.R. 2 Monate um eine Einmalzahlung für § 187a SGB VI vollständig zu verarbeiten. Wenn Sie jeden Monat einzahlen lassen, käme die Sachbearbeitung da gar nicht hinterher. Es gibt zwar offiziell keine Beschränkung, ich bin mir aber nicht sicher, ob die Sachbearbeitung dies nicht ablehnen dürfte wegen unzumutbarem Aufwand.
Berndam 06.04.2022 | 20:33
Ablehnen kann es die DRV nicht, weil es keine gesetzliche Regelung dafür gibt... Jedoch sollte man so wenig Zahlungen wie möglich leisten, weil jede Zahlung manuell bearbeitet wird und daher bei jeder Zahlung potentiell Fehler passieren könnten...
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