Hallo Meggie,
Ihr Anspruch auf die Kindererziehungszeiten bleibt bestehen, wenn Sie sich mit Ihren Kindern nur vorübergehend in Mazedonien aufgehalten haben. Wenn Sie also nur im Urlaub waren, sollten Sie gegen den Feststellungsbescheid Widerspruch einlegen. Sie können sicher nachweisen, dass Sie nicht umgezogen sind; ihr Mietverhältnis in Deutschland während Ihres Urlaubs also nicht beendet wurde. Damit können Sie Ihre Aussagen im Wiederspruch bekräftigen.