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Experten-Antwort

Aussteuerung und dann?

von Kevin11.01.2021 | 18:52
312 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend sehr geehrtes Forum, ich bin derzeit ausgesteuert und diese endet Mitte des Jahres. Nun ist es jedoch so dass ich noch nicht die Therapien bis dahin abgeschlossen habe. Die Frau am Telefon der DRV sagte mir da ich 2019 schon begutachtet wurde und dort als teilerwerbsgemindert (unbefristet) eingestuft wurde käme eine erneute Begutachtung nicht in Betracht und veriwies mich auf das Jobcenter????? Ich bin noch auf längere Sicht nicht arbeitsfähig und soll ab Sommer in die Grundsicherung in der ich alles was ich mir aufgebaut habe verliere? Hat jemand aus diesem Forum ähnliche Erfahrungen oder Probleme gehabt ? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.01.2021 | 17:17

Hallo Kevin,

Sie könnten noch während des Bezuges von Arbeitslosengeld 1 bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

5 Antworten

W°lfgangam 11.01.2021 | 19:32
Hallo Kevin, Die Auskunft ist durchaus richtig: Sie wurden von der DRV begutachtet, Ihr Rentenantrag führte zu einer teilweisen EM-Rente. Damit hat die DRV mit Ihnen zunächst 'fertig' und Sie als weiterhin teilweise erwerbsfähig eingestuft. *) Aussteuerung ist ein Begriff der Krankenversicherung. Läuft das Krankengeld aus ('ausgesteuert', weil die max. Bezugsdauer erreicht ist), haben Sie anschließend noch Anspruch auf Arbeitslosengeld (1), sofern da noch ein 'Restleistungsanspruch' besteht, der vor Rentenbeginn noch nicht vollkommen ausgeschöpft worden ist <- sollte das nicht der Fall sein, ist das Jobcenter für ergänzende Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts zuständig, da Sie noch ein 'Restleistungsvermögen' von regelmäßig mind. 3 Std. täglich haben. Das Sozialamt (HLU/Grundsicherung) ist erst dann für Sie ergänzender/sozialer Zuschusszahler, wenn Sie _(auf Dauer) voll erwerbsgemindert_ sind. *) Sie können natürlich jederzeit einen neuen Rentenantrag stellen mit dem Ziel der vollen Erwerbsminderung und ggf. erneuter Begutachtung, wenn dafür med. begründete Umstände vorliegen. Tritt das ein (volle EM), wäre das Sozialamt in Form der 'Hilfe zum Lebensunterhalt' oder 'Grundsicherung' zuständig ...was nicht Ihr Ziel ist/Sie wollen ja noch im Rahmen des bestehenden Restleistungsvermögens wieder Fuß fassen/in den 1. Arbeitsmarkt zurück. So gesehen, müssen Sie nach Ende KG mit dem Jobcenter und deren Regeln/Ihren Rechten + Pflichten, erstmal mitspielen. Gruß w. PS: > "Hat jemand aus diesem Forum ähnliche Erfahrungen oder Probleme gehabt ?" Ihre Frage betrifft nicht direkt ein Forum der Rentenversicherung = Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar. Vielleicht sind Sie hier besser aufgehoben: https://www.elo-forum.org/forums/alg-ii.10/ http://forum-krankenversicherung.de/
Kevinam 11.01.2021 | 23:17
Zitat von W°lfgang anzeigen
W°lfgang schrieb

Hallo Kevin,

Die Auskunft ist durchaus richtig: Sie wurden von der DRV begutachtet, Ihr Rentenantrag führte zu einer teilweisen EM-Rente. Damit hat die DRV mit Ihnen zunächst 'fertig' und Sie als weiterhin teilweise erwerbsfähig eingestuft. *)

Aussteuerung ist ein Begriff der Krankenversicherung. Läuft das Krankengeld aus ('ausgesteuert', weil die max. Bezugsdauer erreicht ist), haben Sie anschließend noch Anspruch auf Arbeitslosengeld (1), sofern da noch ein 'Restleistungsanspruch' besteht, der vor Rentenbeginn noch nicht vollkommen ausgeschöpft worden ist <- sollte das nicht der Fall sein, ist das Jobcenter für ergänzende Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts zuständig, da Sie noch ein 'Restleistungsvermögen' von regelmäßig mind. 3 Std. täglich haben. Das Sozialamt (HLU/Grundsicherung) ist erst dann für Sie ergänzender/sozialer Zuschusszahler, wenn Sie _(auf Dauer) voll erwerbsgemindert_ sind.

*) Sie können natürlich jederzeit einen neuen Rentenantrag stellen mit dem Ziel der vollen Erwerbsminderung und ggf. erneuter Begutachtung, wenn dafür med. begründete Umstände vorliegen. Tritt das ein (volle EM), wäre das Sozialamt in Form der 'Hilfe zum Lebensunterhalt' oder 'Grundsicherung' zuständig ...was nicht Ihr Ziel ist/Sie wollen ja noch im Rahmen des bestehenden Restleistungsvermögens wieder Fuß fassen/in den 1. Arbeitsmarkt zurück. So gesehen, müssen Sie nach Ende KG mit dem Jobcenter und deren Regeln/Ihren Rechten + Pflichten, erstmal mitspielen.

Gruß

w.

PS: > "Hat jemand aus diesem Forum ähnliche Erfahrungen oder Probleme gehabt ?"

Ihre Frage betrifft nicht direkt ein Forum der Rentenversicherung = Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar. Vielleicht sind Sie hier besser aufgehoben:

https://www.elo-forum.org/forums/alg-ii.10/

http://forum-krankenversicherung.de/

Hallo Wolfgang, vielen Dank für die (wieder von ihnen) sehr fundierte Antwort. Sie haben vollkommen Recht ich möchte in Rente gehen nur dadurch dass die Therapien inkl. Wartezeiten weit über die noch bestehende Anspruchszeit des ALG1 geht sagten mir die Ärzte dass zumindest eine Temporäre volle EM Rente Sinn macht. Wenn da natürlich die Rentenversicherung nicht "mitspielt" bin ich auf das Jobcenter angewiesen und verliere somit meine bereits aufgebaute Existenz und das ist meine größte Angst. Bin gesund stehe aber vor dem nichts. Liebe Grüße
Pauliam 12.01.2021 | 06:51
Erstmal ist nach der Aussteuerung nicht das Jobcenter zuständig sondern die Agentur für Arbeit. Zunächst stellst du einen Antrag auf Alg1 nach Nathlosigkeit. Dann stellst du, das kannst du ruhig jetzt schon, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Zum Jobcenter musst du noch lange nicht
Achimam 12.01.2021 | 18:42
Erstmal ist nach der Aussteuerung nicht das Jobcenter zuständig sondern die Agentur für Arbeit. Zunächst stellst du einen Antrag auf Alg1 nach Nathlosigkeit. Dann stellst du, das kannst du ruhig jetzt schon, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Zum Jobcenter musst du noch lange nicht
Pardon mein Fehler! Ich bin schon ausgesteuert und das ALG1 läuft im Juni aus.
Das Jobcenter prüft natürlich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und sichert Ihre Existenz. Bei zu großem monetären Vermögen oder unangemessenem Wohneigentum wird u. U. eine Verwertung verlangt. Das ist aber keine Enteignung, sondern Sie können selbst für sich sorgen und nicht die Allgemeinheit. Sie geben das für sich aus. Es gibt bei Wohneigentum noch Möglichkeiten, beim monetären ebenfalls Schonvermögen.
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