Hallo Kevin,
Die Auskunft ist durchaus richtig: Sie wurden von der DRV begutachtet, Ihr Rentenantrag führte zu einer teilweisen EM-Rente. Damit hat die DRV mit Ihnen zunächst 'fertig' und Sie als weiterhin teilweise erwerbsfähig eingestuft. *)
Aussteuerung ist ein Begriff der Krankenversicherung. Läuft das Krankengeld aus ('ausgesteuert', weil die max. Bezugsdauer erreicht ist), haben Sie anschließend noch Anspruch auf Arbeitslosengeld (1), sofern da noch ein 'Restleistungsanspruch' besteht, der vor Rentenbeginn noch nicht vollkommen ausgeschöpft worden ist <- sollte das nicht der Fall sein, ist das Jobcenter für ergänzende Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts zuständig, da Sie noch ein 'Restleistungsvermögen' von regelmäßig mind. 3 Std. täglich haben. Das Sozialamt (HLU/Grundsicherung) ist erst dann für Sie ergänzender/sozialer Zuschusszahler, wenn Sie _(auf Dauer) voll erwerbsgemindert_ sind.
*) Sie können natürlich jederzeit einen neuen Rentenantrag stellen mit dem Ziel der vollen Erwerbsminderung und ggf. erneuter Begutachtung, wenn dafür med. begründete Umstände vorliegen. Tritt das ein (volle EM), wäre das Sozialamt in Form der 'Hilfe zum Lebensunterhalt' oder 'Grundsicherung' zuständig ...was nicht Ihr Ziel ist/Sie wollen ja noch im Rahmen des bestehenden Restleistungsvermögens wieder Fuß fassen/in den 1. Arbeitsmarkt zurück. So gesehen, müssen Sie nach Ende KG mit dem Jobcenter und deren Regeln/Ihren Rechten + Pflichten, erstmal mitspielen.
Gruß
w.
PS: > "Hat jemand aus diesem Forum ähnliche Erfahrungen oder Probleme gehabt ?"
Ihre Frage betrifft nicht direkt ein Forum der Rentenversicherung = Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar. Vielleicht sind Sie hier besser aufgehoben:
https://www.elo-forum.org/forums/alg-ii.10/
http://forum-krankenversicherung.de/