Hallo Maxx, bei einer Berufsausbildungszeit handelt es sich um eine geminderte Beitragszeit, da Sie als Auszubildender in der Regel geringere Entgelte erzielen. Diese Zeiten erhalten in einem Zwischenschritt den Wert einer beitragsfreien Zeit. Anschließend wird der Wert, den diese Zeiten als Beitragszeit erhalten haben, abgezogen. Ein danach noch vorhandener positiver Wert stellt den Zuschlag an Entgeltpunkten dar. Aber Achtung, trotz Zuschlag gibt es Fälle, in denen sich die Höhe der Rente dadurch reduziert. Weil es Menschen mit geringer Entlohnung gibt, ist die Regelung über Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsverdienst geschaffen worden. Diese Regelung soll zu einer Anhebung der sich aus der geringen Entlohnung während eines längeren Zeitraumes ergebenden niedrigen Renten führen. Diese Anhebung kann durch den Zuschlag für die Berufsausbildungszeiten entfallen. Da es sich bei der Rentenberechnung um ein sehr komplexes Fachgebiet handelt empfehle ich den Interessierten folgenden Link, der auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung führt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Rentenrecht/21_rentenberechnung.html