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Experten-Antwort

Auswirkungen Kennzeichnung Berufsausbildung

von Maxx28.10.2020 | 15:20
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Ich habe vom September 1987 bis Juli 1990 eine Lehre absolviert. Nun wurde mir gesagt, dass in meinem Versicherungsverlauf die Lehrzeit noch nicht als Berufsausbildung gekennzeichnet sei und ich deshalb entsprechende Nachweise bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen soll. Können Sie mir bitte kurz erklären, wie sich diese Kennzeichnung als Berufsausbildung auf meine Rentenhöhe auswirkt, auf welchen Wert wird was genau angehoben? Hab ich leider nicht so ganz verstanden. Danke!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maxx, bei einer Berufsausbildungszeit handelt es sich um eine geminderte Beitragszeit, da Sie als Auszubildender in der Regel geringere Entgelte erzielen. Diese Zeiten erhalten in einem Zwischenschritt den Wert einer beitragsfreien Zeit. Anschließend wird der Wert, den diese Zeiten als Beitragszeit erhalten haben, abgezogen. Ein danach noch vorhandener positiver Wert stellt den Zuschlag an Entgeltpunkten dar. Aber Achtung, trotz Zuschlag gibt es Fälle, in denen sich die Höhe der Rente dadurch reduziert. Weil es Menschen mit geringer Entlohnung gibt, ist die Regelung über Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsverdienst geschaffen worden. Diese Regelung soll zu einer Anhebung der sich aus der geringen Entlohnung während eines längeren Zeitraumes ergebenden niedrigen Renten führen. Diese Anhebung kann durch den Zuschlag für die Berufsausbildungszeiten entfallen. Da es sich bei der Rentenberechnung um ein sehr komplexes Fachgebiet handelt empfehle ich den Interessierten folgenden Link, der auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung führt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Rentenrecht/21_rentenberechnung.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Siehe hier, Dankeschön!

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6 Antworten

Experte-10am 28.10.2020 | 15:33
Sie erhalten 3 mal 0,75 Entgeltpunkte.
senf-dazuam 28.10.2020 | 17:15
Das ist extrem verkürzt dargestellt. Da Sie während eier Ausbildung i.d.R. unterdurchschnittlich verdienen, wird dieser Zeitraum als beitragsgemindert gekennzeichnet und nicht bei der Ermittlung des Druchschnitts aus Ihrem Versicherungsleben herangezogen. Nachträglich wird dann noch ein Zuschlag für die Ausbildungszeiten errechnet, damit wirkt sich diese Zeit rentenerhöhend aus. Sollten Sie damals allerdings (trotz Lehre) bereits gut verdient haben, wird die Anerkennung als Ausbildungszeit nichts bringen, aber das trifft ja auf die wenigsten zu ... Wenn Sie noch den Lehrvertrag in Ihren Akten haben, senden Sie der DRV eine (beglaubigte) Kopie zu
DRV-Webseitenam 28.10.2020 | 17:19
siehe auch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-S… "Bis zu drei Jahre Ihrer Ausbildungszeit werden in der Rentenberechnung höher bewertet. Das bedeutet, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten für Ihre Rentenberechnung angesetzt wird. Im Endeffekt kommt dabei mehr Rente für Sie raus. Das gilt für alle tatsächlichen Ausbildungen, die Sie bis zu Ihrem 25. Lebensjahr machen und in denen Pflichtbeiträge entrichtet werden."
W°lfgangam 28.10.2020 | 18:23
Hallo Maxx, es geht hier im Normalfall um rd. max. 35-60 € mehr Monatsrente, je nach dem, wie hoch das Lehrlingsentgelt gewesen. Individuell können Sie es dann - nach Nachweis der Berufsausbildung - aus einer Rentenauskunft MIT allen Berechnungsanlagen nachlesen (muss extra angefordert werden), wo sich ggf. auch Ableitungen/erhöhte Werte auf andere Versicherungszeiten ergeben haben. Für den Laien ist das allerdings 'finsterste Versicherungsmathematik', da ggf. weitere positive Auswirkungen auf andere Versicherungszeiten erkennen zu können ;-) Daher nehmen Sie es einfach pauschal so mit, dass sich Ihre Rente um bis zu 50 € erhöhen könnte. Gruß w.
Schadeam 28.10.2020 | 22:22
....und in ganz wenigen Fällen hat sich dadurch die Rente sogar vermindert....
Siehe hieram 29.10.2020 | 09:00
dies ist der Link, mit dem auch 'Außenstehende' an den vom Experten empfohlenen Studientext Nr 21 zur Rentenberechnung kommen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
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