Hallo Schön,
den Äußerungen von "KSC" und "Berater" ist nichts hinzuzufügen. Sobald die Forderungen mit den anderen beteiligten Stellen geklärt sind, sollte der Ihnen zustehende (Rest-)Betrag an Sie überwiesen werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung