Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Auszahlung der Metallrente bei Erwerbsminderung

von Clara21.11.2020 | 14:10
1086 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe seit 2 Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Diese wurde jetzt für 3 weitere Jahre bewilligt. Ich habe als betriebliche Altersvorsorge vor ca. 10 Jahren eine Matallrente abgeschlossen. Diese habe ich nach meiner Kündigung beitragsfrei stellen lassen. Kann ich daraus jetzt schon wegen der Erwerbsminderung eine Rente beziehen? Oder kann ich diese Metallrente kündigen und mir die angesparte Summe auszahlen lassen? Die Versicherung sagt dass wäre nicht möglich, da dies für die Altersvorsorge wäre. Da ich nicht mehr arbeiten gehen werde könnte ich die Rentenzahlung oder die Auszahlung gut gebrauchen. Ich habe auch schon mehrfach gelesen dass dies möglich wäre. Verweigert mir eine Versicherung dies zu Unrecht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Clara,

leider können wir in diesem Forum keine Stellungnahme abgeben zu Ansprüchen aus ihrer betrieblichen Vorsorge. Diese Angelegenheit können Sie nur mit Ihrem Anbieter klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

santanderam 21.11.2020 | 14:19
Dieses Problem sollten sie mit ihrem Anbieter ausfechten.
Claraam 21.11.2020 | 14:22
Ich wüsste nur gerne ob ich ein gesetzliches Anrecht auf eine Renten/ Auszahlung aufgrund der Erwerbsminderung habe.
santanderam 21.11.2020 | 14:29
Das hat nichts mit „gesetzlich“ zu tun. Das kommt alleine auf den Vertrag an.
Grobiam 21.11.2020 | 15:22
Die Metallrente sichert auch bei Erwerbsminderung ab. Allerdings nur dann, wenn die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Haben Sie das nicht, leistet die Versicherung nicht bei Invalidität, sondern nur später im Alter.
Übersetzeram 21.11.2020 | 18:28
Hallo, ich beziehe seit 2 Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Diese wurde jetzt für 3 weitere Jahre bewilligt. Ich habe als betriebliche Altersvorsorge vor ca. 10 Jahren eine Matallrente abgeschlossen. Diese habe ich nach meiner Kündigung beitragsfrei stellen lassen. Kann ich daraus jetzt schon wegen der Erwerbsminderung eine Rente beziehen? Oder kann ich diese Metallrente kündigen und mir die angesparte Summe auszahlen lassen? Die Versicherung sagt dass wäre nicht möglich, da dies für die Altersvorsorge wäre. Da ich nicht mehr arbeiten gehen werde könnte ich die Rentenzahlung oder die Auszahlung gut gebrauchen. Ich habe auch schon mehrfach gelesen dass dies möglich wäre. Verweigert mir eine Versicherung dies zu Unrecht?
Die Metallrente sichert auch bei Erwerbsminderung ab. Allerdings nur dann, wenn die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Haben Sie das nicht, leistet die Versicherung nicht bei Invalidität, sondern nur später im Alter.
Mit einfachen Worten: Sehen Sie in Ihren Vertrag. Da steht die Antwort zu Ihrer Frage!
Grobiam 21.11.2020 | 19:14
Zitat von Übersetzer anzeigenausblenden
Die Metallrente sichert auch bei Erwerbsminderung ab. Allerdings nur dann, wenn die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Haben Sie das nicht, leistet die Versicherung nicht bei Invalidität, sondern nur später im Alter.
Mit einfachen Worten: Sehen Sie in Ihren Vertrag. Da steht die Antwort zu Ihrer Frage!
So ist es. Nennt sich "Metall EMI" und wer hat, der hat oder man geht leider leer aus!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026