Hallo Claudia, da für die Berechnung ja alle bis zum Rentenbeginn geleisteten Beiträge berücksichtigt werden sollen, führt eine frühere Beantragung einer Rente nicht unbedingt zu einer früheren Entscheidung (Bescheiderteilung) . Wenn Sie im Rentenantrag den Wunsch geäußert haben, dass die tatsächliche Gehaltsabrechnung des letzten Monats vor Rentenbeginn abgewartet werden soll, anstatt einer Hochrechnung der letzten 3 Monate vor Rentenbeginn, ergibt sich eine weitere Verzögerung in der Bearbeitung.
Um die Renten ab dem 01.01.2021 berechnen zu können, bedarf es weiterhin einer Entscheidung zur Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen ab dem 01.01.2021. Das ist eine politische Entscheidung, die am 14.10.2020 im Bundeskabinett erfolgte. Bevor diese Rechengrößen von der Rentenversicherung verwendet werden dürfen, bedarf es einer Verkündung im Bundesgesetzblatt , wozu es wiederum der Zustimmung des Bundesrates bedarf.