Hallo AW,
zu der Bearbeitungszeit halten Sie bitten engen Kontakt mit der Rentensachbearbeitung; wir können in diesem Forum nicht einschätzen, wie der Bearbeitungsstand ist und aus welchen Gründen der Rentenbescheid noch nicht erteilt ist.
Die Hinzuverdienstgrenze wird individuell für Sie ermittelt, falls dazu Absprachen bezüglich der zulässigen Höhe und der erforderlichen Wiedereingliederung nötig sind, sprechen Sie dies bitte indivuduell mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und Ihrem Arbeitgeber ab. Ob und inwieweit eine Wiedereingliederung dann noch sinnvoll ist, können wir von hieraus nicht beurteilen.