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Experten-Antwort

Bearbeitungszeit Rentenantrag und Wiedereingliederung

von AW08.06.2020 | 16:54
304 Ansichten
2 Antworten

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Ich warte noch auf meinen Rentenbescheid für eine Teilerwerbsminderungsrente. Mein Arbeitgeber hat letzte Woche das Formular ausgefüllt und bestätigt, dass ich Teilzeit arbeiten kann. Wie lange ist die Bearbeitungszeit. Bei der DRV Bund konnte mir keine Auskunft gegeben werden. Noch eine Frage: Kann ich zu einer Wiedereingliederung verpflichtet werden, auch wenn ich damit über die Hinzuverdienstgrenze komme? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AW,

zu der Bearbeitungszeit halten Sie bitten engen Kontakt mit der Rentensachbearbeitung; wir können in diesem Forum nicht einschätzen, wie der Bearbeitungsstand ist und aus welchen Gründen der Rentenbescheid noch nicht erteilt ist.

Die Hinzuverdienstgrenze wird individuell für Sie ermittelt, falls dazu Absprachen bezüglich der zulässigen Höhe und der erforderlichen Wiedereingliederung nötig sind, sprechen Sie dies bitte indivuduell mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und Ihrem Arbeitgeber ab. Ob und inwieweit eine Wiedereingliederung dann noch sinnvoll ist, können wir von hieraus nicht beurteilen.

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1 Antworten

Berateram 08.06.2020 | 17:05
Die Bearbeitungsdauer hängt von vielen Faktoren ab und ist immer individuell. Wenn überhaupt, kann nur Ihr zuständiger Sachbearbeiter diesbezüglich eine Schätzung abgeben. Wenn eine Wiedereingliederung aufgrund Ihrer medizinischen Einschränkungen geboten ist, hat die Höhe des Hinzuverdienstes darauf keinen Einfluss. Im schlimmsten Fall wird eben keine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Warten Sie erst mal den Bescheid mit Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze ab, da diese bei einer Teilerwerbsminderungsrente schon relativ hoch ist.
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