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Experten-Antwort

Befangenheit

von Claus - Dieter27.12.2019 | 13:50
149 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war 5 Woche in einer psychosomatischen Reha - Klinik in der Pfalz ; aufgefordert wurde ich von der Deutschen Rentenversicherung diese Reha zu machen , da ich einen Rentenantrag gestellt hatte. Dort sagten mir sowohl die Ärzte als auch die Psychotherapeuten , dass sie bei mir das Problem mit dem Gutachten haben , da sie "sozusagen" für die Rentenversicherung arbeiten und diese Behörde eine bestimmte Erwartungshaltung hat und dann dieses Gutachten nicht in meinem Sinne ( also gerecht und korrekt ) ausfällt sondern zu Gunsten der Deutschen Rentenversicherung. Ich soll mich aber nicht verrückt machen lassen wegen dem falschen Gutachten sondern gegen den Ablehnungsbescheid zuerst Widerspruch einlegen ( der wird lt. Aussage der Reha - Klinik auch abgelehnt ) und dann Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Ist das wirklich normal und was kann man gegen diesen Betrug tun ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Claus – Dieter,

ob die Klinik im Sinne der Deutschen Rentenversicherung ein Abschlussgutachten erstellt, ist sehr unwahrscheinlich. Falls über Ihren Rentenantrag noch nicht entschieden ist, lassen Sie sich ein Abdruck des Entlassungsberichtes zusenden. Wenn der Entlassungsbericht nicht direkt an Sie geschickt werden darf, beauftragen Sie Ihren Haus- oder Facharzt, damit dieser einen Abdruck erhält.

Warten Sie das Antragsverfahren ab und sollte Ihr Rentenantrag ablehnt werden, können Sie im Rahmen des Widerspruches auch ggfs. auf den Entlassungsbericht eingehen, falls dieser nicht den ganzen Tatsachen entspricht.

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5 Antworten

Märchenam 27.12.2019 | 15:12
Diese Märchen mit dem falschen Gutachten glauben Sie doch selber nicht, oder? Die „Geschichtenerzähler“ hier im Forum werden immer besser. Als ob Ihnen die Rehaärzte gesagt hätten, sie müssten im Sinne der Rentenversicherung begutachten?! Wenn dem so wäre, sollten Sie dies Ihrem Rententräger mitteilen. Aber Vorsicht! Wenn Sie das nicht beweisen können, stehen Sie nachher als der „Dumme“ da. Sonst schweigen Sie besser. Hier im Forum können Sie in Ihrer Anonymität alles behaupten. Mal sehen, ob Sie das auch machen, wenn Sie mit Ihrem Namen dahinter stehen.
Grobiam 27.12.2019 | 16:17
Da würde man Ihnen das Anzweifeln des eigenen Gutachtens vor dem Sozialgericht vorschlagen! Ganz dünnes Eis! Interessant wäre auch, wie die RV ihr vermeintliches Ansinnen an die Reha-Einrichtung herangetragen haben soll? Heimlicher Anruf, bitte arbeitsfähig schreiben? Kaum vorstellbar! Wahrscheinlich wollten die Årzte nichts derartiges attestieren und die RV vorgeschoben. Unterm Strich bleibt dann tatsächlich der Widerspruch, aber der sollte besser begründet sein, als mit diesem angeblichen Sachverhalt!
Zackenbarscham 27.12.2019 | 22:12
Meine Eerfahrung ist eher, dass ganz streng nach den Richtlinien verfahren wird. Kein cm links, kein cm rechts. D.h., die Ärzte wollen ihnen ichts böses, die rattern einfach ihr Instrumentarium runter. Aber wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, können sie ja in einem oder zwei Jahren einen neuen Antrag auf EM-Rente stellen ...
???am 28.12.2019 | 18:30
Natürlich hat die DRV eine bestimmte Erwartungshaltung. Die steht sogar im Gesetz! Die DRV darf Ihnen nämlich nur dann eine Reha zahlen, wenn zu erwarten ist, dass sich dadurch eine Erwerbsminderung verhindern oder verbessern lässt. Gibt es diese Erfolgsaussicht nicht, gibt's auch keine Reha von der DRV. Dieses "Erwarten" beinhaltet aber auch, dass das nicht immer klappt. Wenn Sie wieder mit solchen Aussagen konfrontiert werden, lassen Sie sich doch mal Einzelheiten erzählen. Gibt es Vorgaben, in wie vielen Prozent der Fälle keine Erwerbsminderung vorliegen darf? Welche Konsequenzen drohen denn tatsächlich? Gab es schon Rügen durch die DRV, weil zu schlechte Ergebnisse geliefert wurden? Wer ist denn der Ansprechpartner bei der DRV? Wahrscheinlich ist dann das Thema schnell erledigt.
Hundiam 29.12.2019 | 04:37
Ja, "Beiss nicht in die Hand die dich füttert"!
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