Welchen Vordruck brauche ich um mich von der Versicherungspflicht als Handwerker befreien zu lassen ?
Wenn Sie bereits als Handwerker Beiträge zahlen und sich befreien lassen möchten, dann reicht ein formloser Antrag:
www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003
Falls Sie die Tätigkeit als Handwerker gerade erst aufgenommen haben und sich ab Beginn der Versicherungspflicht befreien lassen möchten, füllen Sie bitte den Vordruck V0010 aus:
www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0010
Danke !
Habe bereits als Handwerker gezahlt und die 18 Jahre überschritten.
Wenn Sie sich von der Antragspflicht befreien lassen, verwirken Sie über kurz oder lang Ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, da hier 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nötig sind.
Sie habend Ann erst wieder mit Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf eine Altersrente (also voraussichtlich mit 67 Jahren).
Sie kommen mit der gleichen Tätigkeit auch nicht in die Versicherungspflicht zurück.
Nur ein wichtiger, nett gemeinter Hinweis.
Gibt es eine Statistik wie viele Selbstständige das bereut haben?
Ich würde sagen über 90 %
... vor allem Handwerker! Die meisten handwerklichen Berufe sind körperlich sehr anstrengend und gehen an die Substanz. Je nachdem, in welcher Rolle man steckt und ob man sich körperlich zurücknehmen kann oder nicht, kann man da zu gegebener Zeit ganz schön in die Röhre gucken.
Sie habend Ann erst wieder mit Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf eine Altersrente (also voraussichtlich mit 67 Jahren).
Sie kommen mit der gleichen Tätigkeit auch nicht in die Versicherungspflicht zurück.
Nur ein wichtiger, nett gemeinter Hinweis.
Wenn die Befreiung von der Versicherungspflicht als Gewerbetreibender in einem Handwerksbetrieb ausgesprochen wurde, gibt es dennoch einen Weg zurück in die Versicherungspflicht.
§ 4 Abs. 2 SGB VI regelt die Versicherungspflicht auf Antrag. Die kann man 5 Jahre nach Ende der Versicherungspflicht beantragen.
Allerdings kann man diese Versicherungspflicht nicht kündigen bzw. sich davon befreien lassen.
Wer die Versicherungspflicht als selbständig Tätiger beantragt, bleibt versicherungspflichtig, solange eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.
Sie endet nicht einmal dann, wenn man das Handwerk aufgibt und auf einmal Blumenhändler wird.
Der Schritt sollte also wirklich wohl überlegt sein.
Auch wenn eine Riesterrente besteht, lieber 3 mal mehr nachdenken, bevor jetzt die Befreiung beantragt wird.
Näheres und Details folgt dann hoffentlich auch nochmal vom Experten.
Ich würde sagen über 90 %
Ich kenne einen der hat sich in den 2000er befreien lassen, seit dem keine Beiträge mehr gezahlt. Jetzt stellt er einen EM Rentenantrag und heult rum, dass der abgelehnt wird und fragt sich wovon er seine Lebenserhaltungskosten zahlen soll. Ist keine Einzelfall. Ja man kann sich befreien lassen muss aber selber privat vorsorgen und das ist deutlich teurer als die gRV. Da bei jeder privaten, die Versicherung mitverdienen will
Ich würde sagen über 90 %
Ich kenne einen der hat sich in den 2000er befreien lassen, seit dem keine Beiträge mehr gezahlt. Jetzt stellt er einen EM Rentenantrag und heult rum, dass der abgelehnt wird und fragt sich wovon er seine Lebenserhaltungskosten zahlen soll. Ist keine Einzelfall. Ja man kann sich befreien lassen muss aber selber privat vorsorgen und das ist deutlich teurer als die gRV. Da bei jeder privaten, die Versicherung mitverdienen will
Hallo Handwerker,
ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von "Werner67" und "von ... wenn ich da mal einhaken darf" anschließen.
Da Sie nach Ihren Angaben laufend Beiträge als Handwerker zahlen und 18 Jahr an Pflichtbeiträgen gezahlt haben, können Sie die Befreiung formlos mit einem Schreiben oder online (vergleiche Ausführungen von "Werner67") beantragen.
Sie sollten bei Ihrer Entscheidung bedenken, dass ohne die Zahlung von Pflichtbeiträgen in der Zukunft die Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegfallen.
Sollten Sie sich befreien lassen, können Sie innerhalb von 5 Jahren die Versicherungspflicht als selbständig Tätiger beantragen. Diese würde allerdings so lange laufen, wie Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben.
Falls Sie zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder zur Antragspflichtversicherung weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung. Dann kann Ihr bisheriges Versicherungsleben berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung