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Experten-Antwort

Befristete Erwerbsminderungsrente

von Rolf10001.05.2021 | 15:48
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5 Antworten

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Guten Tag, Ich war in dieser Woche beim SMD nachdem ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Der Gutachter teilte mir am Ende der Untersuchung mit, dass mein Antrag wohl mit einer Befristung von 3 Jahren bewilligt werden wird. Ich bin seit August 2020 im Krankengeldbezug jetzt stellen sich mir folgende Fragen: 1. Sollte die Rente nach den 3 Jahren nicht mehr verlängert werden kann ich dann ALG 1 bekommen? 2. Werden weiterhin Rentenpunkte während des Bezugs der EM gutgeschrieben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolf100,

mit Sicherheit kann ich leider nicht beantworten, ob Sie nach dem Ende einer befristeten Erwerbsminderungsrente Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dies können Sie aber bei der Agentur für Arbeit erfragen.

Um Ihre zweite Frage kurz zu beantworten sind Zeiten, in denen Sie Ihre Rente beziehen, Anrechnungszeiten. Somit zählen diese mit zur Rentenberechnung einer späteren Altersrente.

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4 Antworten

W°lfgangam 01.05.2021 | 19:35
Hallo Rolf100, zu 1. JA zu 2. JA ...in Form der Zurechnungszeit und ggf. späterer Bewertung als Rentenbezugszeit bei einer Folge(alters)rente. Gruß w.
Ottoam 01.05.2021 | 19:47
Sofern vor der Berentung Alg 1 Anspruch bestanden hat, respektive eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeführt wurde. Einst war es Usus, dass man nicht nur die Verlängerung der Rente beantragt, sondern sich in dem Zusammenhang auch drei Monate vor Ablauf der Rente bei der Agentur für Arbeit meldet.
KSCam 02.05.2021 | 07:42
Ist ne Frage fürs Arbeitsamt. DRV Mitarbeiter sind nicht dafür zuständig die Dauer des ALG zu beauskunften. Sie sollten eh den Bescheid abwarten bevor Sie sich sorgen was in 3 Jahren vielleicht passiert.
Rolf100am 02.05.2021 | 07:26
Zitat von Otto anzeigenausblenden
Guten Tag, 1. Sollte die Rente nach den 3 Jahren nicht mehr verlängert werden kann ich dann ALG 1 bekommen?
Sofern vor der Berentung Alg 1 Anspruch bestanden hat, respektive eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeführt wurde. Einst war es Usus, dass man nicht nur die Verlängerung der Rente beantragt, sondern sich in dem Zusammenhang auch drei Monate vor Ablauf der Rente bei der Agentur für Arbeit meldet.
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin wie ich schon schrieb momentan im Krankengeldbezug, und habe da ich bisher kein ALG bezogen habe momentan einen Anspruch auf 18 Monate. Bleibt dieser Anspruch erhalten?
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