Hallo,
vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben.
Meine Mutter ist im Juni 21 schwer erkrankt und seitdem krank geschrieben. Am 06.01.22 hat sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. Diese wurde nun auch bewilligt. Der Beginn ist aber erst am 01.08.22. Ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung steht im Rentenbescheid. Weiter, die Voraussetzungen sind zum 06.01.22 erfüllt. Soweit ja gut. Aber die Erwerbsunfähigkeit wurde vom Arzt bereits mit dem Tag der Krankschreibung ab 08.06.21 beurteilt. Seitdem hat sich auch nichts mehr am Gesundheitszustand verändert. Also gleich geblieben. Müsste dann die Rente nicht schon zum 01.01.22 beginnen. Also ab dem 7. Monat?
Vielen Dank schon mal.
Hallo Sonja,
Sie haben grundsätzlich Recht, der Beginn einer befristeten EM-Rente hängt von der Feststellung des Beginns der EM ab und der erst nach 6 Monaten beginnenden Zahlung. Die DRV hat den EM-Tag auf das Antragsdatum gesetzt. Wenn Sie/Ihre Mutter mit diesem Datum/dem Rentenbeginn nicht einverstanden ist, legen Sie gegen den Rentenbescheid Widerspruch ein.
Daneben wäre (dann) noch eine 'verspätete' Antragsstellung und/oder ggf. auch die etwaige fehlende 'Nahtlosigkeit' zwischen Ende lfd. Krankengeld und erst später beginnender Rentenzahlung zu beachten, die die 6-Monatsfrist eigentlich aushebelt/auf null setzt.
Gruß
w.
Da ist wohl ein Arzt der Meinung die EM läge bereits seit Sommer 2021 vor und der medizinische Dienst der RV geht vom 06.01.2022 aus.
Glauben Sie ernsthaft dass irgendein Forumsteilnehmer beurteilen kann welches der beiden Daten nun richtig oder falsch ist?
Wenn Sie meinen die EM sei früher eingetreten (und Ihre Ärzte das auch so sehen), können Sie Widerspruch einlegen.....vielleicht ist der dann erfolgreich, vielleicht aber auch nicht.
Schönen Abend noch.
Ergänzungsfrage: Macht das im konkreten Einzelfall überhaupt einen finanziellen Unterschied aus?
Hallo Sonja,
eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird grundsätzlich ab dem Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Leistungsfall (= Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit) gezahlt.
In diesem Forum können wir keine Aussage dazu treffen, weshalb der Leistungsfall auf ein bestimmtes Datum gelegt wurde.
Sind Sie der Ansicht, dass der Leistungsfall falsch festgelegt wurde, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, sofern die Frist hierfür noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten müssten Sie einen Überprüfungsantrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung