Falls noch nicht geschehen, beantragen Sie die Überprüfung der Versicherungspflicht aufgrund der Geringfügigkeit Ihrer Einkünfte aus Ihrer selbständigen Tätigkeit (mit entsprechenden Nachweisen). Die Anzahl Ihrer Arbeitszeit interessiert bei der Beurteilung der Geringfügigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht (mehr), entscheidend ist Ihr Gewinn (vor Steuern)! Klären Sie auch ab, ob es sich um säumige Beiträge aus der Vergangenheit handelt oder die laufenden Beiträge angemahnt werden. Sie kommen nicht umhin, sich direkt an die Sachbearbeitung zu wenden!