Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beispiel

von Zuzahlung zur Anschlussrehabiliation20.01.2021 | 13:29
172 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich bin in der Ausbildung zur Gesundheitskauffrau und dabei bei der Berechnung zur Anschlussreha auf widersprüchliche Aufgabenlösungen gestoßen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. 1. Aufgabe Ein Patient hat einen Krankenhausaufenthalt hinter sich. Er zahlte hierfür an die Krankenkasse für 23 Tage 230 €. Frage war : Wie viel muss er für eine Anschlussreha über die Rentenversicherung zuzahlen. Rehadauer = 22 Tage Antwort im Lehrbuch = 0,00 €, da nur 14 tage zuzuzahlen sind und das Krankenhaus angerechnet wird. 2. Aufgabe Ein Patient hat für eine stationäre Reha über die Rentenversicherung schon 310,00 € zugezahlt. Später im Jahr muss er sich noch einer Anschlussreha auch über die Rentenversicherung unterziehen. Frage wieder Wie viel muss er für die Anschlussreha zuzahlen. Antwort im Lehrbuch 110,00 € Begründung, da die 42 Tage nicht ausgeschöpft waren, sind noch 11 Tage übrig und die muss er noch bezahlen. Für mich widerspricht sich das, denn auch normale Reha wird doch angerechnet oder irre ich mich: Es wäre schön, wenn ich schnell eine Antwort bekomme, da dies prüfungsrelevant ist. Danke schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

die Antworten sind beide völlig korrekt.

Man muss hier unterscheiden:

14-Tage-Fall (Anschlussrehabilitation)

Bei einem 14-Tage-Fall (Anschlussrehabilitation) sind nur die Tage der Zuzahlung für vorhergehende Krankenhausaufenthalte an eine gesetzliche Krankenkasse oder für eine Anschlussrehabilitation einer Krankenkasse oder eines Rentenversicherungsträgers zu berücksichtigen und anzurechnen.

Eine Zuzahlung für andere Reha-Leistungen („42-Tages-Fälle“) ist nur zu berücksichtigen, soweit insgesamt 42 Tage überschritten werden.

42-Tage-Fall (normale stationäre Reha)

Hier sind die Tage der Zuzahlung für vorhergehende Krankenhausaufenthalte an eine gesetzliche Krankenkasse oder für eine Rehabilitationsleistung einer Krankenkasse oder eines Rentenversicherungsträgers zu berücksichtigen und anzurechnen.

Bei der Festsetzung der zuzahlungspflichtigen Tage sind somit alle Zuzahlungen an Krankenkassen und an Rentenversicherungsträger innerhalb eines Kalenderjahres anzurechnen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ich kann der Empfehlung von Siehe hier nur beipflichten.

In dem unter dem Link angegebenen Studientext finden Sie noch einmal entsprechende Beispiele, anhand derer die gesetzlichen Regelungen gut veranschaulicht werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Gabi1am 20.01.2021 | 16:09
Hallo, bei der ersten Frage muss er für ein Kalenderjahr 28 Tage a 10 Euro zahlen, also insgesamt 280 Euro. bei der zweiten Frage muss ich nochmal nachschauen. Viele Grüße Gabi
Siehe hieram 20.01.2021 | 20:00
Antjeam 21.01.2021 | 10:13
Ich komme noch nicht ganz klar. Bei beiden Aufgaben geht es um die Zuzahlung bei einer Anschlussrehabilitation. Hier müssen für maximal 14 Tage Zuzahlungen geleistet werden. Im ersten Fall werden die 23 Tage Krankenhaus angerechnet, so das keine Zuzahlung zur Anschlussreha zu zahlen ist. Im zweiten Fall werden die 32 Tage der stationären Reha nicht angerechnet, man muss die Differenz bis zu den 42 Tagen zahlen. Warum muss man bei Fall eins nicht die Differenz bis zu den 28 Tagen zahlen? Oder warum werden die 32 Tage im zweiten Fall nicht wie im ersten Fall angerechnet?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026