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Experten-Antwort

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

von Bodo 6222.01.2021 | 21:55
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frage: Warum muss ich Arbeitslosenversicherung bezahlen ? Ich bin in der vorgezogenen Altersrente für Schwerbehinderte und bekomme die Rente seit Juli 2019. Bezahle aus dieser Rente Krankenversicherung und Pflegeversicherung,soweit ist alles klar. Seit Corona bin ich wegen Personalmangel wieder in ein Versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingestiegen.Laut Gesetz darf mehr Zuverdient werden. Vorher 6300€ jetzt 45000€ ohne das es von der Rente abgezogen wird. Von dem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis wird mir KV,PV,RV abgezogen,so weit ist mir das klar. Was ich nicht verstehe ist warum muss ich Arbeitslosenversicherung bezahlen ? Ich würde doch gar kein Arbeitslosengeld bekommen. Ich bin in Schwerbehindertenrente. Kann mir jemand Aufklären. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bodo 62,

„Siehe hier“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits einen zutreffenden Hinweis auf die einschlägige Vorschrift im SGB III gegeben. Darüber hinaus muss ich leider darauf hinweisen, dass es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an ihre zuständige Agentur für Arbeit oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitslosenversicherungsrecht verweisen muss.

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6 Antworten

Siehe hieram 22.01.2021 | 22:13
Hallo Bodo62, es handelt sich um eine Pflichtversicherung und Sie haben noch nicht das Regelrentenalter erreicht. Maßgeblich ist hierfür der § 25 Abs. 1 SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Aber ärgern Sie sich nicht. Freuen Sie sich, dass Sie in diesem Jahr 46.060,00 EUR zusätzlich zu Ihrer Rente hinzuverdienen dürfen, ohne dass Ihnen von Ihrer Rente deshalb etwas abgezogen wird!! Wenn Sie also z.B. 10.000,00 EUR verdienen, wäre Ihr Anteil für die AlV 1,3% also 130,00 EUR. Die Sie ja auch nicht hätten, wäre die Hinzuverdienstgrenze nicht angehoben worden :-) Schönes Wochenende!
KSCam 22.01.2021 | 22:51
Ist so auch wenn es nicht unbedingt logisch ist. Fragen Sie die Politik warum es nicht in Ihrem Sinne zu Ende gedacht wurde. Aber vergessen Sie nicht, dass Sie trotz der paar Alo Beiträge gewaltig profitieren.
Siehe hieram 23.01.2021 | 00:41
Betrifft ja nicht nur 'Bodo62', sondern all die 'Früh'rentner, die nun plötzlich 39.760,00 EUR (wenn entsprechende Arbeit vorhanden etc....) mehr verdienen dürfen als bis 'vor Corona' aber davon dann auch KV/PV/RV/AlV/ UND - auch das noch...- Steuern!!! bezahlen müssen. Wie jeder Nichtrentner auch. Aber dafür - ohne Anrechnung - die 'Früh'rente nebenbei behalten dürfen (anders als ein 'Nichtrentner' sondern 'nur' sozialversicherungspflichtig Beschäftigter). Trotzdem finde ich, dass man -auch - 'Bodo62' darauf aufmerksam machen sollte, dass... Sie Ihre Rente auf z.B. 99% (Stichwort 'Flexirente') reduzieren sollten, so lange Sie einer Beschäftigung haben, die über 'mini-Job' hinausgeht und die erhöhte Hinzuverdienstgrenze gilt. Denn nur dann zahlt auch im Falle eines heftigen aber mehr als sechs-Wochen-dauernden Schnupfens die Krankenkasse Krankengeld oder die Agentur für Arbeit im Falle einer plötzlichen doch schlechteren Auftragslage Kurzarbeitergeld.... Wie das genau funktioniert, können Sie bei der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit erfragen. Zum Thema Flexi-Rente gibt es eine Broschüre von der DRV, zu finden unter diesem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Eine Änderung von Voll- auf Teil-Rente (Flexi-Rente) geht immer erst ab Folgemonat nach Antragstellung. Für Januar ist es nun also schon zu spät, wenn es ab Februar gelten soll, dann bis spätestens 31.01. den Antrag stellen! Und die Gesetzeslage (also das, was die 'nicht zu Ende denkenden Politiker' sich dann für nächstes Jahr einfallen lassen... :-) ) im Blick behalten und dann rechtzeitig wieder auf 100% umstellen. Und falls Sie zwischenzeitlich so alt werden, dass Sie das 'Regelrentenalter' erreicht haben, ist es von der Höhe des Hinzuverdienstes 'egal', einige Abzüge für irgendwelche Pflicht-Versicherungen fallen dennoch an und für Steuern auch... Aber dann fragen Sie einfach noch mal nach :-) Schönes Wochenende!
KSCam 23.01.2021 | 14:00
ja, @siehe hier, weiß ich auch alles - aber der liebe Fragesteller hat nur eine "warum" Frage gestellt. Da hab ich dann nicht sämtliche umliegenden Aspekte auch noch behandelt..... grins
Siehe hieram 23.01.2021 | 15:36
Ist ja auch völlig richtig, sonst hätte man ja auch noch erwähnen können, dass bei einem vielleicht anstehenden Versorgungsausgleich ihm noch mehr abgezogen werden würde.... er aber dennoch Beiträge zur AlV bezahlen muss für seine Zusatzarbeit. Aber falls Bodo62 hier nun noch mal reinschaut, kommt er dann vielleicht ja doch noch auf die Idee, sich mal lieber ausführlich beraten zu lassen. Und dabei nicht nach dem "Warum" zu fragen sondern nach dem "Wie" ;-) Fröhliches Wochenende!
W°lfgangam 23.01.2021 | 22:36
ja, @siehe hier, weiß ich auch alles - aber der liebe Fragesteller hat nur eine "warum" Frage gestellt. Da hab ich dann nicht sämtliche umliegenden Aspekte auch noch behandelt..... grins
Alles gut KSC. Nicht jeder hat wie @siehe hier kein anderes Hobby als dieses Forum und verständlicherweise nicht die Zeit und auch nicht die Lust noch Nebenschauplätze zu eröffnen. Lassen Sie ihm diesen Zeitvertreib. Die echten Experten wird die dadurch mögliche Arbeitsentlastung freuen.
Ergänzend: Ist nur Standardwissen im tgl. Beratungsgeschäft ...der eine denkt (intern) an die 'Nebenschauplätze'/vermittelt sie, der andere plaudert sie nur im konkreten Fall aus. Private Rentenberater sind HIER vielleicht etwas schneller in der ggf. werbewirksamen mitteilungsbedürftigen Außenwirkung ihrer Beiträge mit 'ihren Nebengedanken', um sie hernach monetär 'umzusetzen', seis drum ;-) Gruß w.
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