Betrifft ja nicht nur 'Bodo62', sondern all die 'Früh'rentner, die nun plötzlich 39.760,00 EUR (wenn entsprechende Arbeit vorhanden etc....) mehr verdienen dürfen als bis 'vor Corona' aber davon dann auch KV/PV/RV/AlV/ UND - auch das noch...- Steuern!!! bezahlen müssen. Wie jeder Nichtrentner auch.
Aber dafür - ohne Anrechnung - die 'Früh'rente nebenbei behalten dürfen (anders als ein 'Nichtrentner' sondern 'nur' sozialversicherungspflichtig Beschäftigter).
Trotzdem finde ich, dass man -auch - 'Bodo62' darauf aufmerksam machen sollte, dass...
Sie Ihre Rente auf z.B. 99% (Stichwort 'Flexirente') reduzieren sollten, so lange Sie einer Beschäftigung haben, die über 'mini-Job' hinausgeht und die erhöhte Hinzuverdienstgrenze gilt. Denn nur dann zahlt auch im Falle eines heftigen aber mehr als sechs-Wochen-dauernden Schnupfens die Krankenkasse Krankengeld oder die Agentur für Arbeit im Falle einer plötzlichen doch schlechteren Auftragslage Kurzarbeitergeld....
Wie das genau funktioniert, können Sie bei der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit erfragen.
Zum Thema Flexi-Rente gibt es eine Broschüre von der DRV, zu finden unter diesem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Eine Änderung von Voll- auf Teil-Rente (Flexi-Rente) geht immer erst ab Folgemonat nach Antragstellung. Für Januar ist es nun also schon zu spät, wenn es ab Februar gelten soll, dann bis spätestens 31.01. den Antrag stellen!
Und die Gesetzeslage (also das, was die 'nicht zu Ende denkenden Politiker' sich dann für nächstes Jahr einfallen lassen... :-) ) im Blick behalten und dann rechtzeitig wieder auf 100% umstellen.
Und falls Sie zwischenzeitlich so alt werden, dass Sie das 'Regelrentenalter' erreicht haben, ist es von der Höhe des Hinzuverdienstes 'egal', einige Abzüge für irgendwelche Pflicht-Versicherungen fallen dennoch an und für Steuern auch...
Aber dann fragen Sie einfach noch mal nach :-)
Schönes Wochenende!