Hallo,
bei einem Midijob werdne die Sozialversicherungsbeiträge nicht auf das tatsächliche Bruttogehalt, sondern auf eine reduzierte Bemessungsgröße berechnet.
Nach welchem Betrag bemisst sich die Berechnung des Eigenbeitrags bei einem Riester-Vertrag. Es zählt offenbar das "Einkommen nach DEÜV". Wird hier das tatsächliche Bruttogehalt oder die reduzierte Bemessungsgröße angesetzt?
Bei der reduzierten Bemessungsgröße würde dann ja meist der Mindesteigenbeitrag von 5 EUR pro Monat ausreichen.