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Experten-Antwort

Beitragszahlung § 187a SGB VI

von Hans20.08.2021 | 13:05
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2 Antworten

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Ist eine o.g. Beitragszahlung sinnvoll? Aufgrund meines unfallträchtigen Berufes bzw. aufgrund dreier anerkannter Arbeitsunfälle beziehe ich von der gesetzlichen Unfallversicherung drei Unfallrenten. Mein Arbeitgeber bietet mir die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Minderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme in Höhe von 4,2% an. Alternativ dazu kann ich eine Abfindung in Höhe von 10.000,- Euro von meinem Noch-Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Ruht meine Rente aufgrund der Anrechnung meiner Unfallrenten auf die zu gewährende Altersrente und wird insofern der Wert der Ausgleichzahlung gemindert, als dass der nach § 93 SGB VI übersteigende Grenzbetrag von meiner Altersrente abgezogen wird? Sollte ich mich lieber für die Zahlung einer Abfindung entscheiden? Die Auskunft zur Ausgleichszahlung habe ich bereits beantragt. Der Rentenberater hat mich jedoch nicht auf die etwaige negative Auswirkung meiner Unfallrenten aufmerksam gemacht. Dies wurde (soweit ich es anhand des dafür vorgesehenen Vordruckes V0210 feststellen kann, wurde dies auch nicht abgefragt oder darauf hingewiesen). Was soll ich tun? Wie entscheide ich mich richtig? Vielen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

es gibt durchaus Konstellationen, bei der sich die Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters nicht mehr im Gesamtbetrag auswirken.

Dies wäre tatsächlich in Ihrem beschriebenen Fall denkbar, sollte die Rente aufgrund der Renten der Berufsgenossenschaft gemindert werden.

Gerne können Sie sich zu diesem Thema nochmal mit einem Rentenberater austauschen, der Sie in Ihrer Entscheidung unterstützen kann.

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 20.08.2021 | 21:09
zur einfachen Selbstberechnung Altersrente + Anrechnung von UV-Renten gibt es ein Merkblatt (S. 30/31) hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… für eine erste Einschätzung. Selbst mit Daten füllen, oder ein Berater kritzelt die paar Zahlen mal schnell dahin - auch unter Berücksichtigung der Prognosedaten der späteren Altersrente. PROGNOSE eben ...und keine Garantie, dass die Gesetze bei Ihrem Rentenbeginn noch so Bestand haben! Natürlich können Sie von der DRV gern eine Probeberechnung mit div. Vorgaben künftiger Einzahlungen /weiter laufender Beschäftigungsentgelte /lfd. UV-Renten anfordern ...machen die jeden Morgen zwischen Kaffeekochen und Zeitungaufschlagen nur so zum Aufwärmen, ratzfatz *g Gruß w.
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