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Experten-Antwort

Beitragszahlung Rentenminderung / Erwerbsminderungsrente

von Margret15.07.2021 | 17:39
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14 Antworten

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Hallo, ich habe im Januar 2020 eine Einzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen geleistet (15.000 €). Am 27.07.2020 hatte ich eine Reha beantragt und die verlief letztendlich negativ so dass ich rückwirkend ab dem 01.07.2020 eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme, weil ich seit 26.11.2019 (woher kommt das Datum???) die Anspruchsvoraussetzungen erfülle. Wenn ich die Berechnung der Entgeltpunkte richig verstehe, wurden meine fast 2 Entgeltpunkte, die ich durch die Einzahlung bekommen habe, bei der Berechnung der Rente nicht berücksichtigt! Das kann doch nicht sein??? Ich habe meinen Bescheid mit einem Bescheid von einem Bekannten verglichen, bei dem es ähnlich lief und da steht bei der Berechnung etwas von "Zuschlag aus der Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung". Mein Geld kann doch nicht weg sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nachtrag zu Ihre Frage „weil ich seit 26.11.2019 (woher kommt das Datum???) die Anspruchsvoraussetzungen erfülle.“.

Dieses Datum wurde zugrunde gelegt, weil dort wahrscheinlich ein schädigendes Ereignis stattgefunden hat. So könnte z.B. ein Unfall passiert sein, der zur Reha und dann zu Beren-tung führt oder hier wurde eine Krankheit festgestellt, die die gleichen Folgen hat. In manchen Fällen kann dies auch „nur“ das Antragsdatum der Reha/Rente sein.

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13 Antworten

Schlaubiam 15.07.2021 | 18:37
Das Geld wurde nach Eintritt des Leistungsfalles gezahlt. Daher kann es zur Berechnung der EM Rente nicht mehr herangezogen werden. Hier werden nur Zeiten bis zum Leistungsfall berücksichtigt. Bei einer Umwandlung Ihrer EM Rente in eine Altersrente wird der Betrag dann wirksam und zählt zur Rentenberechnung hinzu
King Kongam 15.07.2021 | 20:49
Zitat von Margret anzeigenausblenden
Das Geld wurde nach Eintritt des Leistungsfalles gezahlt. Daher kann es zur Berechnung der EM Rente nicht mehr herangezogen werden. Hier werden nur Zeiten bis zum Leistungsfall berücksichtigt. Bei einer Umwandlung Ihrer EM Rente in eine Altersrente wird der Betrag dann wirksam und zählt zur Rentenberechnung hinzu
Danke für die schnelle Antwort. Dann ist das ja eine ganz blöde Stichtagsregelung, denn wenn ich ein paar Monate früher eingezahlt hätte, hätte ich jetzt mehr Rente? Aber habe ich denn dann später nach der Umwandlung etwas davon? Gibt es da keine Möglichkeit, das Datum verändern zu lassen, denn eigentlich hat sich mein Gesundheitszustand erst Anfang 2020 soweit verschlechtert, dass ein Arbeiten nicht mehr möglich war, auch wenn ich vorher schon krankgeschrieben war. Liebe Grüße Margret
"denn wenn ich ein paar Monate früher eingezahlt hätte, hätte ich jetzt mehr Rente?" nein, die Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters greifen bei der beabsichtigte Rentenart: 1) Altersrente für langjährig Versicherte (frühestens mit 63) 2) Altersrente für schwerbehinderte Menschen Wie SCHLAUBI schon geschrieben hatte, ihr Geld oder pEP sind nicht weg, sondern werden später bei einer Umstellung zu einer Altersrente berücksichtigt. "Gibt es da keine Möglichkeit, das Datum verändern zu lassen," nein, in ihrer Beitragsbestätigung steht zwar ... "Beiträge wurden gezahlt zum Ausgleich einer Rentenminderung aus .... Tag der Wertstellung -8 Tage(Minus 8 Tage) .... diese -8 Tage stammt aus dem §6 RV-Beitragszahlungsverordnung (§6 RV-BZV: Tag der Zahlung, Unterpunkt 2).
Margretam 15.07.2021 | 20:21
Zitat von Schlaubi anzeigenausblenden
Danke für die schnelle Antwort. Dann ist das ja eine ganz blöde Stichtagsregelung, denn wenn ich ein paar Monate früher eingezahlt hätte, hätte ich jetzt mehr Rente? Aber habe ich denn dann später nach der Umwandlung etwas davon? Gibt es da keine Möglichkeit, das Datum verändern zu lassen, denn eigentlich hat sich mein Gesundheitszustand erst Anfang 2020 soweit verschlechtert, dass ein Arbeiten nicht mehr möglich war, auch wenn ich vorher schon krankgeschrieben war. Liebe Grüße Margret
Klartextam 16.07.2021 | 06:26
Es ist schon außergewöhnlich, dass jemand Ausgleichszahlungen für eine vorgezogene Altersrente einzahlt und kurze Zeit später „überraschend“ nach einer Reha eine volle Erwerbsminderungsrente erhält. Da waren Sie wohl etwas voreilig und hätten besser die Reha abgewartet. So kommt Ihnen die Zahlung erst bei einer späteren Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente zu Gute.
Margretam 16.07.2021 | 08:35
Danke liebes Expertenteam: Ich war erstmalig am 26.11.2019 krankgeschrieben aber zu diesem Zeitpunkt war mein Gesundheitszustand noch halbwegs stabil. Erst im Frühjahr 2020 kam es zu einer deutlichen Verschlechterung. Kann ich das Datum in Frage stellen lassen? Denn wenn ich es richtig verstanden habe, würden die Punkte mitzählen, wenn die Erwerbsminderung erst nach der Einzahlung eingetreten ist. Liebe Grüße Margret
chrituam 16.07.2021 | 08:56
Der Beitragszahlung von 15.000 EUR liegt ja ein fiktives Entgelt von rd. 85.000 EUR zugrunde.
chrituam 16.07.2021 | 08:46
Zusatzfrage: Bekommt man für 15.000 EUR Ausgleichszahlung tatsächlich fast 2 Rentenpunkte. Kann ich kaum glauben.
chrituam 16.07.2021 | 08:52
Bin gerade selbst drauf gekommen, ist ja ne Beitragszahlung und hat nur mittelbar was mit dem einem RP zugrunde liegenden Durchschnittsentgelt zu tun.
Prinzoam 16.07.2021 | 08:59
Zitat von Margret anzeigenausblenden
Nachtrag zu Ihre Frage „weil ich seit 26.11.2019 (woher kommt das Datum???) die Anspruchsvoraussetzungen erfülle.“. Dieses Datum wurde zugrunde gelegt, weil dort wahrscheinlich ein schädigendes Ereignis stattgefunden hat. So könnte z.B. ein Unfall passiert sein, der zur Reha und dann zu Beren-tung führt oder hier wurde eine Krankheit festgestellt, die die gleichen Folgen hat. In manchen Fällen kann dies auch „nur“ das Antragsdatum der Reha/Rente sein.
Danke liebes Expertenteam: Ich war erstmalig am 26.11.2019 krankgeschrieben aber zu diesem Zeitpunkt war mein Gesundheitszustand noch halbwegs stabil. Erst im Frühjahr 2020 kam es zu einer deutlichen Verschlechterung. Kann ich das Datum in Frage stellen lassen? Denn wenn ich es richtig verstanden habe, würden die Punkte mitzählen, wenn die Erwerbsminderung erst nach der Einzahlung eingetreten ist. Liebe Grüße Margret
War bei mir genauso. Der erste Tag der Krankschreibung war der Stichtag für die EM-Rentenberechnung. „Wertstellung“ also bis einen Tag vorher.
King Kongam 16.07.2021 | 09:08
Zitat von Margret anzeigenausblenden
Nachtrag zu Ihre Frage „weil ich seit 26.11.2019 (woher kommt das Datum???) die Anspruchsvoraussetzungen erfülle.“. Dieses Datum wurde zugrunde gelegt, weil dort wahrscheinlich ein schädigendes Ereignis stattgefunden hat. So könnte z.B. ein Unfall passiert sein, der zur Reha und dann zu Beren-tung führt oder hier wurde eine Krankheit festgestellt, die die gleichen Folgen hat. In manchen Fällen kann dies auch „nur“ das Antragsdatum der Reha/Rente sein.
Danke liebes Expertenteam: Ich war erstmalig am 26.11.2019 krankgeschrieben aber zu diesem Zeitpunkt war mein Gesundheitszustand noch halbwegs stabil. Erst im Frühjahr 2020 kam es zu einer deutlichen Verschlechterung. Kann ich das Datum in Frage stellen lassen? Denn wenn ich es richtig verstanden habe, würden die Punkte mitzählen, wenn die Erwerbsminderung erst nach der Einzahlung eingetreten ist. Liebe Grüße Margret
Leider NEIN: Aus der GRA §76a SGB VI Punkt 5.1 "5.1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können Beiträge nach § 187a SGB VI und § 187b SGB VI nur berücksichtigt werden, wenn diese vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wurden beziehungsweise als gezahlt gelten. § 76a Abs. 3 SGB VI knüpft insoweit an § 75 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB VI an (siehe Abschnitte 3.1.1, 3.1.2, 4.1.1, 4.1.2, AGFAVR 4/96, TOP 2). Werden die Beiträge nach den §§ 187a, 187b SGB VI erst nach Ablauf der maßgeblichen Frist und ab dem Eintritt der für die Rente maßgebenden Erwerbsminderung gezahlt, können sie nur für einen späteren Leistungsfall angerechnet werden. Gruß King Kong
Soner A.am 16.07.2021 | 09:27
Das Schlimmste könnte sein, dass die 15.000 Euro Einmalzahlung komplett verpuffen, da die Hochrechnung der EM-Rente höher ist als der Rentenwert der 15.000 Euro.
Qualleam 16.07.2021 | 10:49
Wird sehr wahrscheinlich so kommen. Die Einmalzahlung ist ja nichts anderes als wenn man während der EM-Zeit einem Job mit Rentenbeiträgen nachgehen wird. Die Kohle ist futsch. Die Altersrente wird exakt der EM-Rente entsprechen. Dumm gelaufen!
KSCam 16.07.2021 | 12:36
Liegen Sie noch in der Widerspruchsfrist? Dann könnten Sie versuchen zu argumentieren dass Sie beim der Zahlung im Januar noch voll erwerbsfähig waren und erst kurz danach erwerbsgemindert. Ob dies begründbar ist, vor allen angesichts der Krankschreibung ab November steht in den Sternen. Da bräuchten Sie schon perfekte medizinische Unterstützung. Und klar ist natürlich auch dass jeder bei der DRV weiß warum Ihnen das so wichtig ist. Ich habe Zweifel ob das so durchgeht, letztlich entscheidet vielleicht ein Richter am Sozialgericht.
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