Guten Morgen,
die Höhe der monatlichen Rente wird nicht nur durch die Anzahl und Höhe der gezahlten Beiträge, sondern auch durch die beitragsfreien Zeiten bestimmt. Deren Bewertung ist eng an den Umfang und die Höhe der Beitragszahlung geknüpft. Sie erfolgt in Abhängigkeit von der Summe aller Entgeltpunkte für Beitrags- und Berücksichtigungszeiten (Gesamtleistung) in dem Zeitraum, in dem eine Beitragsentrichtung möglich war (belegungsfähiger Zeitraum).
Der belegungsfähige Zeitraum beginnt in der Regel mit dem Tag nach Vollendung des 17. Lebensjahres der oder des Versicherten und endet bei Altersrenten mit dem Kalendermonat vor Rentenbeginn bei Renten wegen Alters.
Dieser in Kalendermonaten festzustellende Zeitraum verlängert sich gegebenenfalls um Monate mit rentenrechtlichen Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres.
Insofern ergibt sich in Abhängigkeit des Rentenbeginns eine unterschiedliche Bewertung.