Hallo Reha-Anfaenger,
Überstunden, die auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wurden, unterliegen nicht der Grundlage zur Berechnung des Übergangsgeldes, da hiervon keine Beiträge gezahlt wurden.
Abgerechnete Überstunden werden bei der Übergangsgeldberechnung nur dann berücksichtigt, wenn in jedem Monat der letzten drei Lohnabrechnungsmonate vor Beginn der beruflichen Rehaleistung jeweils mindestens eine Überstunde abgerechnet wurde.
Die Berechnung von Übergangsgeld ist immer eine individuelle Berechnung mit vielen unterschiedlichen Fallgestaltungen.
Für weitere Fragen zu Ihrer Berechnung wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers.