Hallo Rainer,
sofern Sie neben einer Altersrente noch beitragspflichtig gearbeitet haben, wirken sich diese eingezahlten Beiträge ab dem Beginn der Regelaltersgrenze aus. Das bedeutet, dass Sie ab dem 01.02.2022 eine Neuberechnung Ihrer Rente erhalten. Die im Februar 2022 gezahlten Beiträge wirken sich dann zum nächsten 01.07. aus.
Grundsätzlich müssen Sie nicht tätig werden, da diese Berechnung von Amtswegen durchgeführt wird. Dennoch können Sie ihrer Sachbearbeitung eine formlose Mitteilung übersenden, in der Sie um die Neuberechnung Ihrer Rente bitten.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen (derzeit nur telefonisch unter der 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte ebenfalls Ihrem Rentenbescheid) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung