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Experten-Antwort

Berücksichtigung von Rentenbeiträgen, die durch Hinzuverdienst erworben wurden ?

von Rainer06.05.2022 | 15:37
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin im März 1956 geboren. Seit dem 01.08.2020 beziehe ich eine "Altersrente für langjährig Versicherte", mit Abschlägen. Angesichts günstiger Hinzuverdienstregelungen habe ich beim bisherigen Arbeitgeber vom 01.08.2020 bis 28.02.2021 unverändert weiter gearbeitet, natürlich versicherungspflichtig. Seit dem 01.03.2021 bin ich nicht mehr erwerbstätig. Meine Fragen: Ich habe am 01.02.2022 die Regelaltersgrenze erreicht. Wirken sich die in der Zeit 01.08.2020 bis 28.02.2021 geleisteten Rentenbeiträge auf meine Altersrente aus? Was muß ich dafür tun? GGfs. einen Antrag stellen? Gibt es bestimmte Zeitpunkte, zu denen die DRV von sich aus solche Fallgestaltungen aufgreift? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rainer,

sofern Sie neben einer Altersrente noch beitragspflichtig gearbeitet haben, wirken sich diese eingezahlten Beiträge ab dem Beginn der Regelaltersgrenze aus. Das bedeutet, dass Sie ab dem 01.02.2022 eine Neuberechnung Ihrer Rente erhalten. Die im Februar 2022 gezahlten Beiträge wirken sich dann zum nächsten 01.07. aus.

Grundsätzlich müssen Sie nicht tätig werden, da diese Berechnung von Amtswegen durchgeführt wird. Dennoch können Sie ihrer Sachbearbeitung eine formlose Mitteilung übersenden, in der Sie um die Neuberechnung Ihrer Rente bitten.

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen (derzeit nur telefonisch unter der 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte ebenfalls Ihrem Rentenbescheid) gern zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 06.05.2022 | 16:17
Hallo Rainer, davon ausgehend, dass Ihre zuständige DRV informiert war, dass Sie neben der Rente noch weiter arbeiten, würde 'turnusgemäß' zum 01.07. mit sogenannter Spitzabrechnung das Einkommen des Vorjahres überprüft. In diesem Zusammenhang würde auch die Neuberechnung Ihrer Regelaltersrente mit den bis dahin (31.01.2022) bezahlten Beiträgen erfolgen. Der Januar 2022 würde dann also auch bereits mit in die Regelaltersrente eingerechnet werden und Sie würden also vermutlich eine Nachzahlung erhalten. Um die Abrechnung zu 'beschleunigen' sollten Sie Ihrer zuständigen DRV formlos mitteilen, dass Sie nun seit dem 01.03.2022 kein Einkommen mehr zu Ihrer Rente haben und um Neuberechnung zum 01.02.22 bitten. Ab Regelrentenalter dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen, der Februar 22 wirkt sich dann aber erst ab dem 01.07.2023 (Spitzabrechnung Folgejahr) auf Ihre Rentenhöhe aus. Oder Sie warten einfach ab... :-)
Deutsche Rentenversicherung
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