Hallo MrUnwissend,
bestimmte Ausbildungen sind hinsichtlich des Unterrichts besonders gestaltet. Das ist unter anderem der Fall bei Teilzeitausbildungen / Teilzeitstudium, Abendunterricht / Abendstudium oder Fernunterricht / Fernstudium. Diese Ausbildungen können Anrechnungszeiten sein, wenn sie Zeit und Arbeitskraft überwiegend (mehr als 20 Stunden pro Woche einschließlich Wegezeiten und objektiv von der Ausbildungsstelle für erforderlich gehaltene häusliche Vorbereitungszeit) in Anspruch nehmen.
Im Abschnitt „Angaben zur Ausbildung“ sollten Sie daher - wie dort gefordert - die entsprechenden Angaben für den Zeitaufwand (einschließlich Wegezeiten) auch für die Semesterferien übernehmen.
Im Abschnitt „Angaben zu beruflichen Tätigkeiten während der Ausbildung“ sollten Sie die Angaben so machen, wie Sie es auch hier beschrieben haben. Ggf. können Sie hierzu auch eine Anlage mit entsprechenden Erläuterungen beifügen.