Hallo Friedrich B2,
den Ausführungen von „W°lfgang“ zur Bewertung der beruflichen Ausbildung kann ich zustimmen. Die Zeiten erhalten Entgeltpunkte aus den gezahlten Beiträgen. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung können sie Einfluss auf dem Gesamtleistungswert (dieser ist für die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten maßgebend) haben. Inwieweit eine tatsächliche Höherbewertung der Zeiten der beruflichen Ausbildung für max. 36 KM erfolgt, hängt dann von verschiedenen Faktoren (weitere zu bewertenden Zeiten einer Fachschule, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder der Höhe der beitragspflichtigen Entgelte) ab. Eine allgemeingültige Aussage kann hier daher leider nicht getroffen werden.
Zutreffend ist im Übrigen auch der Hinweis von „W°lfgang“, dass im Versicherungsverlauf Tatsachen zu speichern sind. Eine Wahl der zu berücksichtigenden Zeiten nach dem Günstigkeitsprinzip ist hier leider nicht möglich.