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Experten-Antwort

Berufspendler Ost / West und Rentenberechnung

von Kraner31.03.2023 | 07:06
208 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo in der Runde... Also ich habe da ein Problem mit der Rentenhöhe.... Ich habe seit der Wende 90, ausser in Zeiten der Arbeitslosigkeit, ausschließlich im Westen auf Montage gelebt, mit doppelter Haushaltsführung und gearbeitet. Also habe ich meine Rentenansprüche für diese Zeiten im westen erworben und müsste eigentlich dann auch auch dananch berechnet werden. Tatsächlich wurde ich ausschließlich nach dem Beitrittsgebiet berechnet! Ist das richtig so? Oder kann ich dahingehend eine neue Berechnung verlangen? Für konstruktive Antworten wäre ich und bestimmt andere auch sehr dankbar. Der Kraner

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kraner,

in Ihrem Fall dürfte der Beschäftigungsort nach § 9 Abs. 5 SGB IV zu bestimmen gewesen sein, d.h. maßgeblich ist der Betriebssitz des Arbeitgebers. Weshalb es bei einem Firmensitz in den alten Bundesländern dann zu einer Meldung mit dem "Rechtskreis Ost" gekommen ist, müsste man ggf. bei der Krankenkasse als Einzugsstelle erfragen.

Aus dem beschriebenen Sachverhalt geht nicht hervor, ob Sie bereits Rente beziehen, oder eine Rentenauskunft erhalten haben. Nach der ab 01.07.2023 geplanten Angleichung der aktuellen Rentenwerte West und Ost ist es ggf. sogar günstiger für Sie dem "Rechtskreis Ost" zugeordnet zu sein, da Ihr gemeldetes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt mit den Werten der Anlage 10 zum SGB VI auf "Westniveau" angehoben wird, was bei einer Änderung der Rechtskreiszuordnung (wieder) entfallen würde. Die Folge wären geringere Entgeltpunkte, die direkt auf die Rente durchschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich musste ein paar unsachliche Beiträge löschen.

Viele Grüße

Ihr Admin

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9 Antworten

Klugpuperam 31.03.2023 | 07:18
Das kann sogar richtig sein. Der Betriebssitz des AG ist im Beitrittsgebiet und es gab keine feste Betriebsstätte in den alten Ländern?
Kraneram 31.03.2023 | 07:38
Der Arbeitgebersitz war die ersten Jahre in Hamburg. Danach hatte ich verschiedene Arbeitgeber mit überwiegenden Sitz in den alten Ländern.
aktueller Rentenwert ab Juli identischam 31.03.2023 | 08:37
Spielt das ab 01.07. überhaupt noch eine Rolle? Ab da ist der aktuelle Rentenwert Ost und West gleich, d.h. jeder Entgeltpunkt wird 37,60€ wert sein.
Jonnyam 31.03.2023 | 09:42
Hallo Kraner, Woraus entnehmen Sie das? Enthält der Rentenbescheid / die Rentenauskunft wirklich nur die Aussage: „Die persönlichen Entgeltpunkte (Ost) betragen…“ oder gibt es auch noch die Aussage „Die persönlichen Entgeltpunkte betragen…“ Sollten tatsächlich nur Entgeltpunkte (OST) in eine Rente umgerechnet worden sein, können Sie sich freuen. Denn: Wer im Westen im Jahre 2019 genau 39.301 € verdient hat, erhält – da der Durchschnittsverdienst für 2019 auch 39.301 € betrug – 1,0000 Entgeltpunkte, was ab Juli 2023 eine Regelaltersrente von 37,60 € /Monat ergibt. Sollten die dort verdienten 39.301 € aber als Entgeltpunkte (OST) verbucht worden sein, ist dieser Betrag zunächst mit dem Hochwertungsfaktor für 2019 = 1,0840 in 42.602,28 € umzurechnen und dann erst durch den Durchschnittsverdienst für 2019 (39.301 €) zu teilen. Das ergibt 1,0840 Entgeltpunkte (IOST) und ab Juli 2023 eine Regelaltersrente von 40,76 €. Wollen Sie angesichts dieser Fakten noch eine neue Berechnung verlangen?
Kraneram 31.03.2023 | 18:39
Hallo vielen Dank für die regen Antworten... Ich erhalte noch keine Rente....habe bis jetzt nur einen Antrag gestellt und hatte jetzt einen Feststellungsbescheid erhalten. Darin geht nur eine Berechnung seit 1990 auf "Ost" hervor. Speziell bei Entgeldpunkte und Rentenwert. Leider bin ich aber auch kein Fachmann für Rentenberechnung der mit den angegebenen Daten etwas anfangen kann. Ich denke mal das ich schon mal obligatorisch in widerspruch gehen werde. 1300 € Rente sind ca. nur 30 % von meinen letzten Einkommen seit über 30 Jahren. Damit kann ich mich nicht abfinden...... Danke für die rege Teilnahme... Der Kraner
W°lfgangam 31.03.2023 | 22:17
Zitat von Kraner anzeigen
hehe ...so denken viele "mein letztes Einkommen zählt"/meine letzten 5 Jahre zählen Hallo Kraner, fordern Sie eine Rentenauskunft MIT allen Berechnungsanlagen an und Sie können im Detail nachvollziehen, wie vom ersten Tag bis aktuell Ihre Versicherungszeiten sich zu einem Rentenbetrag zusammenfinden. Gruß w. hmm ...Rentenberechnung könnte so einfach sein, wenn die DDR-Rentenberechnung für ALLE eingeführt werden würde ...ein paar 100 Ost-Mark aufs Konto/1:1 Umtausch und gut ist's ;-))
Schadeam 31.03.2023 | 22:19
Können Sie gerne machen das mit dem Widerspruch. Aber wirklich überrascht können Sie von der Rentenhöhe eigentlich nicht sein, Angesichts gefühlt 20 Renten Auskünften und Renteninformationen der letzten 20 Jahre. Da hätte man sich doch längst schlau machen können, oder?
WerKateram 02.04.2023 | 18:44
Seien Sie doch froh, nach Ost bewertet worden zu sein. Das ist doch viel günstiger für Sie als West.
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