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Experten-Antwort

Beschäftigungsverbot + Teilerwerbsminderungsrente

von Skaliert199123.11.2022 | 17:52
554 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Abend, ich bin seit August 2022 im Beschäftigungsverbot und erhalte deswegen weiterhin mein Gehalt. Ich bin immer noch bei meinem AG angestellt, auf 30 h pro Woche, nur eben im Beschäftigungsverbot. Aufgrund einer chronischen Krankheit wurde ich rückwirkend ab dem 1.10.2022 mit einer Teilerwerbsminderungsrente berentet. Nun zu meinen Fragen: Werde ich zukünftig weiterhin im Beschäftigungsverbot bleiben und somit das Gehalt weiterhin beziehen UND die Teilerwerbsminderungsrente? Oder wird das Beschäftigungsverbot aufgehoben oder die Rente ausgesetzt? Ich weiß nicht worauf ich mich finanziell einstellen soll. Das verunsichert mich total. Ich bedanke mich bereits für Antworten. Bleiben Sie gesund!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.11.2022 | 09:51

Hallo Skaliert1991,

den Ausführungen von "W°lfgang" können wir uns anschließen.

3 Antworten

W°lfgangam 23.11.2022 | 18:36
Hallo Skaliert1991, Ihre Frage ist hauptsächlich rein arbeitsrechtlicher Natur, wenn es um Ihr 'Beschäftigungsverbot' geht. Das bitte mit Ihrem AG klären, wie /wann /unter welchen Umständen, das weiterhin bestehen bleibt. > "oder die Rente ausgesetzt?" Sofern Sie die dafür erforderlichen Bedingungen aus DRV-Sicht einhalten (bin weiterhin Teil-EM, arbeite nicht mehr als u6 Std. tgl., halte die Hinzuverdienstgrenzen ein), läuft und läuft und läuft die weiter. Sie sehen, Ihre Rente ist nicht das Problem Ihrer Ausgangsfrage, sondern, die hier gestellte Frage zum Beschäftigungsverbot beim AG. Gruß w.
Skaliert1991am 23.11.2022 | 18:57
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Das war mir noch nicht so bewusst, dass das dann doch eher arbeitsrechtlicher Natur ist. Das Beschäftigungsverbot wurde von meiner Frauenärztin ausgestellt und gilt durchgehend bis zum Entbindungstermin. Inwiefern hat denn dann mein AG ein Anrecht darauf zu entscheiden ob dieses weiterhin besteht wenn es doch durch die Ärztin ausgestellt worden ist? Ich bin wirklich blöd auf diesem Gebiet und entschuldige schon vorab meine blöden Nachfragen :( Danke!!!
Abschlägeam 23.11.2022 | 19:26
Hallo Skaliert1991, in dem Fall entscheidet natürlich Ihre Ärztin, nicht der Arbeitgeber. Der darf Ihnen dann erst einmal weiter das Gehalt bezahlen, wenn das aus den anderen Voraussetzungen 'Arbeitsrecht' so seine Richtigkeit hat. Eine 'halbe' Erwerbsminderungsrente ist noch kein Grund, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Aber das besser auch noch einmal mit der Personalabteilung abklären, das kann auch vertraglich anders geregelt sein (deshalb ja Arbeitsrecht). Evtl. bekommen Sie dann nach 'Entgeltfortzahlung' stattdessen Krankengeld. Das kann Ihnen auch Ihre Krankenkasse beantworten. In Ihrem Rentenbescheid unter Anlage 'Hinweise zum Hinzuverdienst' steht, wieviel Sie bei einer Teilerwerbsminderungsrente hinzuverdienen dürfen. Dass noch ein Arbeitsvertrag besteht, ist Ihrer zuständigen DRV ja sicher bekannt? Und für eine 'übergreifende Beratung' könnten Sie sich auch an einen Verband wie z.B. Caritas, AWO, Diakonie etc. wenden, je nachdem, wer bei Ihnen in Wohnortnähe verfügbar ist. Die kennen sich auch aus, was da für eine werdende Mutter evtl. noch zu berücksichtigen wäre. Einen schönen Abend und alles Gute!
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