Hallo Helga,
nach § 88 Abs. 1 S. 2 SGB VI werden die persönlichen Entgeltpunkte aus der Erwerbsminderungsrente besitzgeschützt (also mindestens der Altersrente zugrundegelegt), wenn die Altersrente innerhalb von 24 Monaten nach Ende der Erwerbsminderungsrente beginnt.