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Experten-Antwort

Besteuerung der Erwerbsminderungsrente

von Dorie 14.09.2020 | 16:16
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3 Antworten

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Guten Tag, Ich hoffe, dass meine Frage hier nicht am falschen Platz ist. Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 1.6.2019 sowie von meinem Arbeitgeber eine betriebliche Berufsunfähigkeitsrente. Fallen diese beiden Renten in die Steuer? Wie kann ich ermitteln, wie hoch die Steuer ausfällt? Gibt es für Erwerbsminderungsrentner spezielle Formulare für die Steuererklärung, es handelt sich ja nicht um "Arbeislohn". Vielen Dank schon mal. Dorie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dorie,

bitte wenden Sie sich mit steuerlichen Fragen an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

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2 Antworten

Siehe hieram 14.09.2020 | 16:33
Die EM-Rente ist bei einem Beginn im Jahr 2019 zu 78% steuerpflichtig. Zur Steuerpflicht der BU-Rente sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen. Die Einkünfte sind dann in der Anlage R(entner) einzutragen. Sofern Sie einigermaßen fit am PC sind, könnte es sich für Sie auch lohnen, eine Steuersoftware zu investieren (<30 EUR). Ansonsten sind für Steuerfragen ein Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder das FA direkt zuständig. Eine Bescheinigung zur Vorlage für das FA der EM-Renten-Zahlung können Sie hier online anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Dorie am 15.09.2020 | 14:53
Vielen Dank für die Information. Ich wende mich bezüglich dieser Frage an mein Finanzamt.
Deutsche Rentenversicherung
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