Hallo, gab es in den letzten 20 Jahren irgendwann mal eine Rechtslage, bei der die Zurechnungszeit NICHT mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet wurde? Eine Zeit, in der die Zurechnungszeit nur mit maximal 0,0833 EP bewertet worden ist?
Hintergrund meiner Frage ist eine fiktive Berechnung einer EM-Rente der DRV. Die DRV bewertet die Zurechnungszeit mit 0,0833 EP je Monat, obwohl laut Vergleichsbewertung der (volle) Gesamtleistungswert bei 0,12 EP liegt. Warum die Begrenzung auf 0,0833 EP?
Danke