Hallo.
Ich habe meinen Bewilligungsbescheid für eine Rente wegen Schwerbehinderung erhalten. Kann iich diesen Bescheid rückgängig machen, da mein Arbeitgeber mich noch ein weiteres Jahr behalten möchte. Mein Altersrenteneintritt wäre am 30.04.2024.
Vielen Dank. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Sofern der Rentenbescheid noch nicht rechtskraftig ist, kann man Widerspruch einlegen und die Rente rückgangig machen.
Das können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides schriftlich der DRV mitteilen.
Wieso aber wollen Sie auf die Rente verzichten?
Tipp: Da es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für vorgezogene Altersrenten gibt, können Sie neben der volle Rente auch voll arbeiten. Jedoch bezahlen Sie weiter Rentenversicherungsbeiträge, welche zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67. als Zuschlagsentgeltpunkte Ihre Rente erhöhen.
Da das Entgelt und die Rente versteuert werden muss, müsste man sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden ob sich das Steuertechnisch lohnt. PS: In vielen Fällen schon.
Sofern Sie die Rente mit Abschlägen haben, welche ein Lebenlang bleiben, könnte sich eine Rücknahme tatsächlich lohnen. Dazu müssten Sie sich mal an die Beratungsstellen der DRV wenden.
Nur mal so als Denkanstoß natürlich können Sie machen was Sie möchten.
Ich habe meinen Bewilligungsbescheid für eine Rente wegen Schwerbehinderung erhalten. Kann iich diesen Bescheid rückgängig machen, da mein Arbeitgeber mich noch ein weiteres Jahr behalten möchte. Mein Altersrenteneintritt wäre am 30.04.2024.
Vielen Dank. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Hallo Gerd,
Rente hat Ihnen schon alles Wesentliche geantwortet. Dem habe ich nichts mehr hinzu zu fügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experteteam der Deutschen Rentenversicherung