Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bleibt die Rentehöhe?

von Rosa Z.26.06.2021 | 11:19
111 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag an die Experten und Teilnehmer! Meine Frage : Ich bin Jahrgang 65 und erhalte seid Mai 20 eine unbefristete EM Rente in Höhe von Netto 980 Euro. Wenn es soweit ist, dass ich in die Altersrente wechseln kann, bleibt dann die Rentehöhe gleich bzw kann diese niedriger ausfallen? Ich bedanke mich für Infos Gruß Rosa Z.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich habe einige Antworten eines Users gelöscht.

Viele Grüße

Ihr Admin

7 Antworten

Rosa Z.am 26.06.2021 | 13:14
Danke für die schnelle Antwort.. Dann weiß ich, dass sie zumindest nicht niedriger werden kann, das wollte ich wissen. Grüße Rosa Z.
Schadeam 26.06.2021 | 12:35
In der Regel wird sich die Rentenhöhe nicht ändern, könnte eigentlich nur dann sein wenn Sie trotz EM Rentenbezug noch Rentenbeiträge gezahlt haben....???
Hansiam 26.06.2021 | 15:08
Erwerbsminderung Rente in Altersrente!? Wenn beide Renten nahtlos ineinander übergeben kommt es zu keiner Verminderung. In diesem Fall gilt ein Bestandsschutz. Dieser bewirkt, dass Ihre Altersrente nicht geringer sein kann die zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente
Tatsächlich?am 26.06.2021 | 16:12
Laut §88 SGB 6 muss der Übergang nicht nahtlos sein. Die Folgerente muss nur innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der Erwerbsminderungsrente beginnen. Und zwar unabhängig, ob es sich um die vorgezogene Altersrente oder die reguläre Altersrente handelt.
Tatsächlicham 26.06.2021 | 16:43
Laut §88 SGB 6 muss der Übergang nicht nahtlos sein. Die Folgerente muss nur innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der Erwerbsminderungsrente beginnen. Und zwar unabhängig, ob es sich um die vorgezogene Altersrente oder die reguläre Altersrente handelt.
Geh Haare spalten.
Das ist eine absolut überflüssige und noch dazu ausgesprochen unhöfliche Antwort! Halten sie sich einfach mit solch unqualifizierten Kommentaren zurück. Falls sie noch was zu sagen haben: ich werde Ihnen nicht mehr antworten, weil ich auf diesem Niveau nicht kommuniziere. Die Aussage von Hansi "Wenn beide Renten nahtlos ineinander übergehen..." ist so zumindest unvollständig. Da wird es ja wohl erlaubt sein, die korrekte Antwort zu geben.
Modi1969am 27.06.2021 | 10:26
Hallo, grds. wird bei Umwandlung der EM-Rente in Altersrente die Altersrente wegen der Besitzschutzregeln NICHT geringer werden. Mir fallen ad hoc 3 Ausnahmen hiervon ein: 1. Bei Umwandlung stellt die DRV fest, dass die Rente falsch berechnet und zu hoch gezahlt wurde. In diesem Fall dürfte die so. Aussparung (falsche, zu hohe Rente wird so lange unverändert gezahlt, bis niedrigere, korrekte Rente durch jährliche Anpassung den falschen Betrag übersteigt). 2. Im Rentenbezug erfolgt Scheidung mit Versorgungsausgleichs-Malus. Dann wird Zahlung gemindert, passiert aber auch ohne Umwandlung z.B. im laufenden EM- oder AR-Rentenbezug. 3. Neben der EM-Rente wird weiter gearbeitet und es gibt Unfallrente wegen Arbeitsunfall/Berufskrankheit aus der Beschäftigung neben der Rente. Aus Sicht der EM-Rente erfolgt KEINE Anrechnung, da Unfallrente nach Rentenbeginn bzw. Eintritt der EM. Aus Sicht der Altersrente ist die Unfallrentenkürzung durchzuführen, da Unfallrente vor Altersrentenbeginn. Klarheit schafft eine Probeberechnung zur möglichen Umwandlung ca. 2 Monate vor Wunsch-Altersrentenbeginn. Daher - beraten lassen..
Kaiseram 28.06.2021 | 08:23
eine wahre Heldentat!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026