Ouz hat die Frage zutreffend beantwortet.
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Ouz hat die Frage zutreffend beantwortet.
Ja, so ist es!„„Corona-Prämien", die bis zum 31. Dezember 2020 als Beihilfen oder Unterstützungen von Arbeitgebern für ihre Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei und müssen deshalb nicht als Hinzuverdienst in der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit berücksichtigt werden.„ https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/…Danke :-)
Es dürfte gemeint sein, ob Mitarbeiter, welche berentet sind(vorgezogene Altersrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente) ebenfalls in den Genuss von Coronahilfe ohne Anrechnung kommen.Dürfen Rente Mitarbeiter auch die Corona-Prämie erhalten ohne, das Sie Abzüge hat (Rente, Witwenrente etc...)?Nein für Rentenmitarbeiter gelten natürlich Sonderrechte. Dumme Antwort auf eine dumme Frage.
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