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Experten-Antwort

Corona Prämie 1500

von Muschelsammlerin15.10.2020 | 20:37
75 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich erhalte eine Teilerwerbsminderungsrente. Mein Arbeitgeber hat vor, allen Mitarbeitern eine Corona-Prämie in Höhe von 1500,00€ in diesem Jahr auszuzahlen. Ich bin mit meinem aktuellen Gehalt bereits etwas über der Hinzuverdienstgrenze. Wird diese, eigentlich steuer- und sv-freie, Einmalzahlung als sog. vergleichbares Einkommen bewertet und mir somit 40 % abgezogen? Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ouz hat die Frage zutreffend beantwortet.

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13 Antworten

Ouzam 16.10.2020 | 01:34
„„Corona-Prämien", die bis zum 31. Dezember 2020 als Beihilfen oder Unterstützungen von Arbeitgebern für ihre Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei und müssen deshalb nicht als Hinzuverdienst in der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit berücksichtigt werden.„ https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/…
Herzmuschelam 15.10.2020 | 21:50
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und SV-beitragsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Und zwar für die Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Leistungen monatlich oder als Einmalzahlung gewährt werden.
Siehe hieram 16.10.2020 | 01:11
Zitat von Herzmuschel anzeigenausblenden
Ist das dann also die Antwort, dass diese Beträge NICHT als Hinzuverdienst bei der Rente (in diesem Fall Teil-EM-Rente) berücksichtigt werden? Denn dass die Beiträge sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei vom Arbeitgeber BEZAHLT werden dürfen, war ja nicht die eigentliche Frage. Die aktuelle GRA zu §96a SGB VI sagt dazu (immer noch) "Eine Einmalzahlung ist in dem Jahr als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt wurde. Hinsichtlich der Zuordnung kann regelmäßig auf die DEÜV-Meldung zurückgegriffen werden. Es wird dabei unterstellt, dass beitragspflichtige Einmalzahlungen in dem Jahr zugeflossen sind, für das sie gemeldet wurden. Wird bekannt, dass eine beitragsfreie Einmalzahlung gezahlt wurde, sind gesonderte Ermittlungen zu führen" >Bemerkung an @KSC :-) : dies ist keine 'Konstruktion' sondern nur zusätzlich nachgefragt, ob es zu dieser (Coronabedingten) 'Sonderbeihilfe/Unterstützung' schon eine (verbindliche) Regelung bezüglich des Hinzuverdienstes (bei in diesem Fall Teil-EM-Rente) gibt. Weil DAS die ursprüngliche Frage der Fragestellerin ist.
Herzmuschelam 16.10.2020 | 06:19
„„Corona-Prämien", die bis zum 31. Dezember 2020 als Beihilfen oder Unterstützungen von Arbeitgebern für ihre Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei und müssen deshalb nicht als Hinzuverdienst in der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit berücksichtigt werden.„ https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/…
Danke :-)
Ja, so ist es!
Muschelsammlerinam 16.10.2020 | 19:23
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Antworten. :-)
Kampiskam 07.12.2020 | 10:59
Kann ein Rente Mitarbeiter auch die Corona-Prämie erhalten ohne, das Sie Abzüge hat (Rente, Witwenrente etc...)
Kampiskam 07.12.2020 | 11:02
Dürfen Rente Mitarbeiter auch die Corona-Prämie erhalten ohne, das Sie Abzüge hat (Rente, Witwenrente etc...)?
Kampiskam 07.12.2020 | 11:02
Dürfen Rente Mitarbeiter auch die Corona-Prämie erhalten ohne, das Sie Abzüge hat (Rente, Witwenrente etc...)?
Oh Mannam 07.12.2020 | 11:07
Nein für Rentenmitarbeiter gelten natürlich Sonderrechte. Dumme Antwort auf eine dumme Frage.
Kampiskam 07.12.2020 | 11:02
Dürfen Rente Mitarbeiter auch die Corona-Prämie erhalten ohne, das Sie Abzüge hat (Rente, Witwenrente etc...)?
Exteamam 07.12.2020 | 12:31
Hallo, die vom Arbeitgber steuer - und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie von bis zu 1500 Euro zählt nicht als Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV. Die Prämie ist damit weder als Hinzuverdienst für die Hinzuverdienstanrechnung bei Versichertenrenten noch als Einkommen für die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Lesen und herausfindenam 07.12.2020 | 14:22
Dürfen Rente Mitarbeiter auch die Corona-Prämie erhalten ohne, das Sie Abzüge hat (Rente, Witwenrente etc...)?
Nein für Rentenmitarbeiter gelten natürlich Sonderrechte. Dumme Antwort auf eine dumme Frage.
Es dürfte gemeint sein, ob Mitarbeiter, welche berentet sind(vorgezogene Altersrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente) ebenfalls in den Genuss von Coronahilfe ohne Anrechnung kommen.
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