Hallo Ratsuchender,
eine Corona-Prämie, die vom Arbeitgeber als Beihilfe bzw. Unterstützung zusätzlich zum Arbeitsentgelt aufgrund der Corona-Pandemie gezahlt wird, ist nicht als Einkommen auf eine Witwenrente anzurechnen, soweit die Prämie den Betrag von 1.500,00 Euro nicht übersteigt. Denn nur bis zu dieser Höhe ist sie steuerfrei und stellt damit kein Arbeitsentgelt dar.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung