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Ist hier schon eine Entscheidung gefallen? Wenn nicht kann man absehen wann hierüber beraten wird? Eine Anrechnung widerspricht in meinen Augen dem Sinn der Corona Prämie. Hallo, wird die steuer- und sv-freie Corona Prämie bei der Witwenrente angerechnet?Hallo Rapunzel, grundsätzlich wird auf die Witwenrente das angerechnet, was als Arbeitsentgelt nach §§ 14, 17 SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung gilt. In der Regel werden deshalb Beträge, die sv-frei sind, nicht zum Arbeitsentgelt gerechnet und bleiben somit im Rahmen der Einkommensanrechnung unberücksichtigt. Damit dürfte die von Ihnen genannte "Corona-Prämie" wohl nicht berücksichtigt werden. Allerdings gibt es auch von dieser Regel Ausnahmen: Je nachdem wie die gesetzlichen Regelungen ausgestaltet sind, können sv-freien Arbeitsentgelte auch als sog. vergleichbares Einkommen bewertet und dann doch berücksichtigt werden. Ob und ggf. in welcher Höhe bestimmten Formen von Leistungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie gezahlt werden, angerechnet werden, kann daher derzeit noch nicht umfassend beurteilt werden. Hierzu werden sich die Rentenversicherungsträger auch sicherlich noch beraten müssen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Ihr Expertenteam
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