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Corona Prämie Witwenrente

von Rapunzel23.04.2020 | 11:51
280 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wird die steuer- und sv-freie Corona Prämie bei der Witwenrente angerechnet?

6 Antworten

Dornröschenam 23.04.2020 | 12:58
Ja!
Rapunzelam 23.04.2020 | 13:43
Na dann verzichte ich mal lieber zugunsten der anderen Mitarbeiter.
-am 23.04.2020 | 14:07
Hallo Rapunzel, grundsätzlich wird auf die Witwenrente das angerechnet, was als Arbeitsentgelt nach §§ 14, 17 SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung gilt. In der Regel werden deshalb Beträge, die sv-frei sind, nicht zum Arbeitsentgelt gerechnet und bleiben somit im Rahmen der Einkommensanrechnung unberücksichtigt. Damit dürfte die von Ihnen genannte "Corona-Prämie" wohl nicht berücksichtigt werden. Allerdings gibt es auch von dieser Regel Ausnahmen: Je nachdem wie die gesetzlichen Regelungen ausgestaltet sind, können sv-freien Arbeitsentgelte auch als sog. vergleichbares Einkommen bewertet und dann doch berücksichtigt werden. Ob und ggf. in welcher Höhe bestimmten Formen von Leistungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie gezahlt werden, angerechnet werden, kann daher derzeit noch nicht umfassend beurteilt werden. Hierzu werden sich die Rentenversicherungsträger auch sicherlich noch beraten müssen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Ihr Expertenteam
Der Prinzam 23.04.2020 | 16:20
Soforthilfen, die steuerrechtlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft behandelt werden, sind Einkünfte, die für die Berechnung einkommensabhängiger Beiträge herangezogen werden. Ferner werden die steuerrechtlich so behandelten Hilfen als Hinzuverdienst nach §34 und §96a SGB VI gezählt und auch als Einkommen bei der Anrechnung von Hinterbliebenenrenten berücksichtigt (§97 SGB VI).
-am 23.04.2020 | 18:35
Zitat von Der Prinz anzeigenausblenden
Hallo Der Prinz, soweit es sich um Soforthilfen für Selbstständige und Unternehmen handelt, haben Sie recht. Es gibt aber Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern zahlen können. Da von einer steuer- und sozialversicherungsfreien Prämie die Rede war, hatte ich die Frage so verstanden, dass es sich um solche Beihilfen handelt. Dann gelten meine bisherigen Ausführungen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sengaam 30.06.2020 | 16:00
Zitat von - anzeigenausblenden
Ist hier schon eine Entscheidung gefallen? Wenn nicht kann man absehen wann hierüber beraten wird? Eine Anrechnung widerspricht in meinen Augen dem Sinn der Corona Prämie. Hallo, wird die steuer- und sv-freie Corona Prämie bei der Witwenrente angerechnet?
Hallo Rapunzel, grundsätzlich wird auf die Witwenrente das angerechnet, was als Arbeitsentgelt nach §§ 14, 17 SGB IV in Verbindung mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung gilt. In der Regel werden deshalb Beträge, die sv-frei sind, nicht zum Arbeitsentgelt gerechnet und bleiben somit im Rahmen der Einkommensanrechnung unberücksichtigt. Damit dürfte die von Ihnen genannte "Corona-Prämie" wohl nicht berücksichtigt werden. Allerdings gibt es auch von dieser Regel Ausnahmen: Je nachdem wie die gesetzlichen Regelungen ausgestaltet sind, können sv-freien Arbeitsentgelte auch als sog. vergleichbares Einkommen bewertet und dann doch berücksichtigt werden. Ob und ggf. in welcher Höhe bestimmten Formen von Leistungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie gezahlt werden, angerechnet werden, kann daher derzeit noch nicht umfassend beurteilt werden. Hierzu werden sich die Rentenversicherungsträger auch sicherlich noch beraten müssen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Ihr Expertenteam
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