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Experten-Antwort

Darf man 2 Minijob ausüben, wenn Grenzen ok?

von Mann05.08.2021 | 18:42
444 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend. Ich habe einen Minijob, wo ich nur 2x2h pro Woche arbeite. Da ich ja max. 15h pro Woche (max. 3h pro Tag) arbeitet darf, frage ich mich, ob ich einen 2ten Minijob (1x3h pro Woche) zusätzlich haben darf. Zeitgrenze und verdienstgrenzen werden eingehalten. Ich erhalte eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mann,

ja, auch mehrere Minijobs unter der Stundengrenze sind möglich, so dass Sie Ihren Anspruch deswegen nicht verlieren. Beachten Sie jedoch, dass Sie neben den wöchentlichen 15 Stunden auch unter den täglichen 3 Stunden bleiben müssen. Andernfalls erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mann,

eine selbständige Tätigkeit wird unter denselben Gesichtspunkten mitgerechnet. Also ja, auch eine selbständige Tätigkeit und Minijobs sind neben der Rente wegen Erwerbsminderung möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Siehe hieram 05.08.2021 | 18:50
Im Prinzip ja. Nur sollten Sie UNTER drei Stunden bleiben, denn dies sind die Bedingungen, die bei einer vollen EM-Rente einzuhalten sind (egal, ob dies eine 'normale' volle EM-Rente ist oder eine 'Arbeitsmarktrente'). Da Sie aber insgesamt die bis zu UNTER 15h/Woche nicht erreichen, klären Sie dies (einmal drei Stunden zusätzlich zu bereits zwei mal zwei Stunden) einfach direkt mit Ihrer zuständigen DRV, nur die kann Ihnen das verbindlich erlauben. Viel Erfolg und alles Gute!
Mannam 05.08.2021 | 19:27
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die drv kann also ein ok geben. Alle Grenzen werden eingehalten. Aber beim ersten Minijob fallen kaum Stunden an. Kündigen möchte ich dort aber nicht. Nur, wenn der 2te minijob angenehmer sein sollte, würde ich den ersten kündigen. Aber das weiß man vorher nicht. Man darf also auch 2 Minijobs haben, wenn die Grenzen eingehalten werden, und die drv davon weiß. Danke!!!
Mannam 06.08.2021 | 09:17
Guten Tag. Vielen Dank für die Infos. Dürfte ich neben meiner angemeldeten selbstständigen tätigkeit, welches so gut wie nie ausgeübt wird, noch ein minijob ausgeführt werden? Wenn mein Kleingewerbe nichts verdient (also auch keine Stunden), dürfte ich dann in dieser Zeit einen minijob annehmen. In der Summe würde die tägl.und wöchentliche stundenzeit eingehalten. Auch der verdienst von 450e mtl. Würde eingehalten. Oder darf man das nicht? Mehrere Minijobs wären ja möglich. Aber selbstständig und minijob?
Siehe hieram 06.08.2021 | 09:30
Zitat von Mann anzeigenausblenden
Hallo Mann, auch eine selbstständige Tätigkeit dürfen Sie ausüben, auch neben einem Minijob. Aber auch hier gilt, dass Sie insgesamt mit dem Verdienst und der Arbeitszeit unter den erlaubten Grenzen bleiben müssen und die Tätigkeit ihrer zuständigen DRV mitteilen. Als Einkommen aus dieser Selbstständigkeit gilt das steuerpflichtige Bruttoeinkommen aus der GuV, das Sie zunächst ja nur schätzen können (bzw. eine GuV vorlegen) und das dann nach Steuerbescheid ggfs. korrigiert berücksichtigt wird. Sie werden aber auch noch mal von Ihrer zuständigen DRV genauere Informationen erhalten, was Sie hier alles zu beachten haben, wenn Sie es dort mitgeteilt haben. Berücksichtigen Sie aber in allen Fällen, dass Ihre Erwerbsminderungsrente jederzeit überprüft werden kann, auch wenn Sie keine oder negative Einkünfte haben. Viel Erfolg!
Deutsche Rentenversicherung
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