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Experten-Antwort

Definition Teiweise EM

von Morbus B.29.06.2020 | 16:45
96 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zur Antragstellung EM hat mein Facharzt mir eine Leistungseinschätzung mit Diagnosen u.s.w. geschrieben. Er befürwortet eine teilweise erwerbsminderungsrente. Er schrie max. Arbeitszeit 3 bis 6 Stunden. Ich bin der Meinung, die Formulierung lautet, 3 bis unter 6 Stunden. Kann mir jemand eine genaue Auskunft geben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Nutzer,

die genaue Formulierung Ihres Arztes bezüglich des Leistungsvermögens ist nicht maßgeblich. Im Gesetz wird geregelt, dass ein Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente dann vorliegt, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Eine Prüfung und Festlegung des Leistungsvermögens erfolgt durch den medizinischen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung, diese kann auch von der Einschätzung des behandelnden Arztes abweichen.

Mir freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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8 Antworten

Sunnyam 29.06.2020 | 16:48
Hat er Sie tatsächlich angeschrien? Wenden Sie sich schnellstmöglich an den Fachrat der Ärzte der DRV!
Morbus B.am 29.06.2020 | 17:06
Schreibfehler, nicht schrie, sondern schrieb. Sorry
Siehe hieram 29.06.2020 | 17:20
Hallo Morbus B, der Antrag wird nicht daran scheitern, dass Ihr Arzt nicht 'unter sechs Stunden' geschrieben hat. Letztendlich entscheiden nur die Gutachter der DRV, ob Sie überhaupt Erwerbsgemindert sind. Evtl. wird zuvor noch eine Rehamaßnahme erforderlich (Reha vor Rente) oder Sie werden noch begutachtet. Also erst mal abwarten! Alles Gute!
Morbus B.am 30.06.2020 | 10:35
Vielleicht können die Experten mir die genaue Formulierung mitteilen. Oder sind beide Formulierungen richtig?
KSCam 30.06.2020 | 10:49
Im Gesetz steht 3 bis unter 6 Stunden. D.h. 5 Stunden und 59 Minuten würden im Zweifel ausreichen, 6 Stunden aber nicht mehr. Das zur Theorie. In der Praxis muss das der ärztliche Dienst der DRV entscheiden. Sie könnten nun Ihrem Facharzt "Stress bereiten" indem Sie ein erneutes Attest mit anderer Formulierung verlangen (unter 6), ob dieser Arzt dafür Verständnis aufbringt, ????? In der Praxis ist die "unpräzise" Formulierung des Arztes zu 99% unproblematisch, da er/sie eh nicht die entscheidende Instanz ist.
Morbus B.am 30.06.2020 | 11:15
Vielen Dank für die Antworten.
HSVam 30.06.2020 | 17:05
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Wie bitte? Mal abgesehen davon, dass nur einige Beamte minutengenau arbeiten, dürfte wohl kaum ein Gutachter bescheinigen, dass jemand zwar 5 Std. und 59 Min. arbeiten kann aber keine 6 Stunden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch ganz bewusst auf eine genaue Zeitangabe im Gesetzestext verzichtet und nur "UNTER x Stunden" verwendet. Gemeint sind damit wohl eher mindestens eine Viertelstunde oder eine halbe Stunde aber garantiert keine 60 Sekunden. Schlimm genug, dass diese Regelung von einigen Normalbürgern falsch interpretiert wird. Aber dass sogar ein DRV-Profi so denkt, ist schon mega peinlich.
KSCam 30.06.2020 | 19:14
Bitte richtig lesen und nichts reininterpretieren - ich hab ausdrücklich geschrieben, dass das reine Theorie ist. Und lieber @HSV, beide unserer Vereine haben es souverän geschafft die 2. Liga zu halten....(der musste jetzt einfach kommen)
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