Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Definition Teiweise EM

von Morbus B.29.06.2020 | 16:45
91 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Zur Antragstellung EM hat mein Facharzt mir eine Leistungseinschätzung mit Diagnosen u.s.w. geschrieben. Er befürwortet eine teilweise erwerbsminderungsrente. Er schrie max. Arbeitszeit 3 bis 6 Stunden. Ich bin der Meinung, die Formulierung lautet, 3 bis unter 6 Stunden. Kann mir jemand eine genaue Auskunft geben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.06.2020 | 10:56

Sehr geehrter Nutzer,

die genaue Formulierung Ihres Arztes bezüglich des Leistungsvermögens ist nicht maßgeblich. Im Gesetz wird geregelt, dass ein Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente dann vorliegt, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung außerstande ist mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Eine Prüfung und Festlegung des Leistungsvermögens erfolgt durch den medizinischen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung, diese kann auch von der Einschätzung des behandelnden Arztes abweichen.

Mir freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

8 Antworten

Sunnyam 29.06.2020 | 16:48
Hat er Sie tatsächlich angeschrien? Wenden Sie sich schnellstmöglich an den Fachrat der Ärzte der DRV!
Morbus B.am 29.06.2020 | 17:06
Schreibfehler, nicht schrie, sondern schrieb. Sorry
Siehe hieram 29.06.2020 | 17:20
Hallo Morbus B, der Antrag wird nicht daran scheitern, dass Ihr Arzt nicht 'unter sechs Stunden' geschrieben hat. Letztendlich entscheiden nur die Gutachter der DRV, ob Sie überhaupt Erwerbsgemindert sind. Evtl. wird zuvor noch eine Rehamaßnahme erforderlich (Reha vor Rente) oder Sie werden noch begutachtet. Also erst mal abwarten! Alles Gute!
Morbus B.am 30.06.2020 | 10:35
Vielleicht können die Experten mir die genaue Formulierung mitteilen. Oder sind beide Formulierungen richtig?
KSCam 30.06.2020 | 10:49
Im Gesetz steht 3 bis unter 6 Stunden. D.h. 5 Stunden und 59 Minuten würden im Zweifel ausreichen, 6 Stunden aber nicht mehr. Das zur Theorie. In der Praxis muss das der ärztliche Dienst der DRV entscheiden. Sie könnten nun Ihrem Facharzt "Stress bereiten" indem Sie ein erneutes Attest mit anderer Formulierung verlangen (unter 6), ob dieser Arzt dafür Verständnis aufbringt, ????? In der Praxis ist die "unpräzise" Formulierung des Arztes zu 99% unproblematisch, da er/sie eh nicht die entscheidende Instanz ist.
Morbus B.am 30.06.2020 | 11:15
Vielen Dank für die Antworten.
HSVam 30.06.2020 | 17:05
Zitat von KSC anzeigen
Wie bitte? Mal abgesehen davon, dass nur einige Beamte minutengenau arbeiten, dürfte wohl kaum ein Gutachter bescheinigen, dass jemand zwar 5 Std. und 59 Min. arbeiten kann aber keine 6 Stunden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch ganz bewusst auf eine genaue Zeitangabe im Gesetzestext verzichtet und nur "UNTER x Stunden" verwendet. Gemeint sind damit wohl eher mindestens eine Viertelstunde oder eine halbe Stunde aber garantiert keine 60 Sekunden. Schlimm genug, dass diese Regelung von einigen Normalbürgern falsch interpretiert wird. Aber dass sogar ein DRV-Profi so denkt, ist schon mega peinlich.
KSCam 30.06.2020 | 19:14
Bitte richtig lesen und nichts reininterpretieren - ich hab ausdrücklich geschrieben, dass das reine Theorie ist. Und lieber @HSV, beide unserer Vereine haben es souverän geschafft die 2. Liga zu halten....(der musste jetzt einfach kommen)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026