Hallo tyler,
der Verlegung des Lebensmittelpunktes in anderes Land ist vermutlich für jeden Menschen ein großes Ereignis. Jede Antwort auf Ihre Fragen würde daher vermutlich zu weiteren Fragen führen, die in diesem Medium sicher nicht vollumfänglich beantworten werden können. Festzuhalten ist, dass es sich bei Nordzypern um sogenanntes "vertragloses Ausland" handelt, da die EU-Vorschriften nur für die Republik Zypern - also den südlichen Teil - Anwendung finden. Empfehlen möchte ich Ihnen folgenden Link https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html. Unter dem Suchbegriff "Ausland" werden Ihnen in den FAQ´s Antworten zu Ihren Fragen zur Verfügung gestellt. Bitte denken Sie im Verzugsfall daran, Ihren Rentenversicherungsträger rechtzeitig zu informieren. Bezüglich der Steuerproblematik wenden Sie sich bitte, wie schon der User "Siehe hier" zutreffend bemerkte, an die Finanzverwaltung. Eine Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse ist in diesem Fall auch empfehlenswert.