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Experten-Antwort

Deutsche Witwenrente in Russische Föderation

von Natalie20.05.2020 | 19:27
630 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen. Ich erhalte eine deutsche Witwenrente und verlege nach dem Tod meines Ehemannes meinen Wohnsitz zurück nach Russischen Föderation. Ich bin russische Staatsangehörige. Werde ich die Witwenrente in Russland erhalten? Wenn ja, die Witwenrente wird ohne Kürzung gewährt, da der Ehemann deutscher Staatsangehöriger war? Bedanke mich vorab recht herzlich für die Antworten. VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Natalie,

ich habe den Antworten von W*lfgang und Ergänzend nicht hinzuzufügen.

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3 Antworten

W°lfgangam 20.05.2020 | 20:44
Hallo Natalie, sofern die Witwenrente aus rein dtsch. Versicherungszeiten Ihres verstorbenen Ehemannes gezahlt wird, erhalten Sie diese Rente grundsätzlich in jedem Land auch weiterhin gezahlt. Sind jedoch 'seine' Zeiten aus dem Ausland (Beschäftigungszeiten in CCCP oder Nachfolgestaaten) für ihn als Vertriebener/Spätaussiedler hier in D anerkannt worden, wird aus diesen Zeiten keine Witwenrente nach RU gezahlt. Erkundigen Sie sich daher bitte bei Ihrer DRV, ob/in welchem Umfang Ihre Witwenrente nach RU zu zahlen ist. UND, denken Sie auch an die Krankenversicherung bei Verzug nach RU, der Anspruch auf dtsch. Krankenversicherung fällt weg. Gruß w.
Ergänzendam 21.05.2020 | 08:24
Wie W°lfgang schon schrieb. Sollten in der Witwenrente Zeiten aus dem Herkunftsland sogenannte FRG-Zeiten berücksichtigt sein, werden diese bei einem Verzug in die Russische Föderation nicht mehr bewertet. Sie sollten sich daher vorher in Ihrer neuen Wahlheimat informieren, ob aus diesen Zeiten eine russische Witwenrente gezahlt wird, da Sie sonst deutliche Verluste aufgrund des Verzuges hätten.
Natalieam 22.05.2020 | 15:04
Herzlichen Dank für ihre Mühe und Zeitaufwand für Beantwortung meine Frage. Liebe Grüße Natalie
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