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Experten-Antwort

Dispositionsrecht

von MoNa02.09.2020 | 14:02
87 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich wurde von meiner KK aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen. Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen. Der Antrag wurde von der RV abgelehnt. Endet mit der Ablehnung das Dispositionsrecht der KK? MoNa

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MoNa,

kommen Versicherte der Aufforderung der Krankenkasse nach und stellen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder werden sie nach erfolgter Antragstellung von der Krankenkasse bezüglich des bereits gestellten Antrags in ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt, –

ist die Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich,

können Versicherte einer Antragsfiktion des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe in einen Rentenantrag nach § 116 Abs. 2 SGB VI nur mit Zustimmung der Krankenkasse widersprechen,

können Versicherte ihren Leistungsantrag ohne Zustimmung der Krankenkasse nicht beschränken (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, obwohl volle Erwerbsminderung vorliegt).

Die Einschränkung des Gestaltungsrechts ist auch dann wirksam, wenn die Versicherten im Zeitpunkt der Aufforderung (noch) nicht arbeitsunfähig waren und/oder (noch) kein Krankengeld bezogen haben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo MoNa,

teilen sie ihrer Krankenkasse mit, dass die medizinische Maßnahme zur Rehabilitation abgelehnt wurde.

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5 Antworten

Valzuunam 02.09.2020 | 15:01
Jein: Ja, weil sie nicht dazu auffordern dürfen Widerspruch einzulegen. Nein, weil z.B. bei einer Umdeutung in einen Rentenantrag die Einschränkung weiter wirksam ist. Hängt also wie so oft von weiteren Faktoren ab.
MoNaam 02.09.2020 | 15:28
Vielen Dank für die Info.
Valzuunam 02.09.2020 | 15:26
Meines Wissens müssen Sie Krankenkasse überhaupt nicht informieren. Auch nicht auf Nachfrage. Aber sicher kann Ihnen diese Frage nur die Krankenkasse beantworten. Oder lesen Sie sich einfach nochmal in Ruhe dass Aufforderungsschreiben durch. Was da nicht drinsteht kann, die Krankenkasse auch nicht von Ihnen verlangen. Wenn die Einschränkung des Dispositionsrechts auch auf den selbst gestellten Rentenantrag erfolgt ist, ergibt sich ebenfalls aus diesem Schreiben. Wenn da nichts steht sind Sie insoweit „frei“. Was eine Umdeutung des Rehantrages nicht ausschließt.
MoNaam 02.09.2020 | 15:13
Die Reha wurde abgelehnt, Krankengeld steht mir nur bis Ende 12/2020 zu, einen Antrag auf EMR wurde von mir einige Monate bevor mich die KK zum Reha-Antrag "gezwungen" hat gestellt. Wie geht es nach der Ablehnung der Reha weiter? Muss ich mich mit der KK in Verbindung setzen oder meldet diese sich bei mir. Danke für einen Tipp
Deutsche Rentenversicherung
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