Hallo Wolfgangchen,
ich möchte auf die Antwort von `Hobbyexperte` verweisen.
Die Rentenversicherung zahlt für die verbeitragten Abeitsjahre in Angestelltenverh. eine Altersrente.
Eine Anrechnung/Verrechnung dürfte aber vermutlich im Bereich des Beamtenversorgungsrechts BaWü greifen. Wie diese Anrechnung/Verrechnung konkret ausschauen wird und ob es Wege/Möglichkeiten gibt dieser Anrechnung/Verrechnung zu entgehen, müssten sie mit ihrer Versorgungsdienststelle besprechen.