Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ehrenamtspauschale

von Marie21.03.2018 | 20:24
455 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, wie hoch darf die Ehrenamtspauschale bei voller EU-Rente und 450€ -Job sein? Bzw. die Höhe einer Aufwandsentschädigung? Ich hab mal gelesen 60€? Oder hängen die 60€ mit der Steuerbefreiung zusammen? Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

zur Höhe der Ehrenamtspauschale, bis wohin steuerfrei (nicht anzurechnendes Einkommen), darüber hinaus nicht mehr steuerfrei (dann auch anzurechnendes Einkommen), möchte ich auf die Voreinträge verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

W*lfgangam 21.03.2018 | 20:46
Hallo Marie, genauso ist es, 720 EUR im Jahr sind steuerfrei. Sie/die Ehrenamtspauschale 'darf' also durchaus höher sein: http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaed… Im Hinblick auf die EM-Rente und anrechnungsfreier Jahreshinzuverdienst von 6300 EUR ist daher noch neben den erzielten 12x450=5400 EUR für weitere 900 EUR steuerpflichtiges Einkommen Spielraum. Gruß w.
Marieam 21.03.2018 | 20:54
Vielen Dank Herr W. Also wird eine Aufwandsentschädigung genauso wie Einkommen angerechnet? Ich meine, ich kann jetzt nicht 12x450€ Minijob + 2x/ Jahr 450€ + Aufwandsentschädigung ( welche ich ja tatsächlich habe in Form von Fahrtkosten z.B) haben? Ich dachte immer Aufwandsentschädigung ist KEIN Einkommen, sondern das was der Name sagt, nämlich eine Entschädigung für Aufwendungen die man hatte... Ich möchte wegen dem Ehrenamt nicht meine Rente riskieren, deshalb meine Frage. Nochmals vielen Dank.
Marieam 21.03.2018 | 23:27
Ah ich danke Ihnen sehr. Also muss ich mir wegen den 60€ Aufwandsentschädigung im Monat keine Gedanken machen. Es ist eine kleine Entschädigung für meine Auslagen. Ich bastel mit Kindern. Es tut mir sehr gut meine Freizeit noch etwas sinnvoll auszufüllen :-)
Fastrentneram 22.03.2018 | 13:22
Ich würde aber darauf achten, dass die Summe der Stunden für den Minijob und das Ehrenamt den Gegebenheiten der Restleistungsfähigkeit der vollen EMR entspricht. So wie ich es verstanden habe , gilt auch ehrenamtliche Arbeit als Arbeit, die von der RV berücksichtigt wird. Das leuchtet mir auch ein. Anna
Das denke ich nicht! Es kann ja nicht im Sinne der DRV sein, dass man nun die restliche Lebenszeit mit Däumchen drehen verbringt. Sehe ich auch so, so lange die Aufwandsentschädigung steuerfrei-> keine Anrechnung.
Es geht bei dem Hinweis von Anna nicht um die Höhe des Hinzuverdienstes, sondern um die Arbeitszeit. Wenn es sich um eine volle EM-Rente handelt, so wird angenommen, dass die Vers. nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann. Sollten Minijob und Ehrenamt zu einer Beschäftigung von täglich 3 und mehr Stunden führen, könnte das ein Indiz für eine nicht mehr vorliegende Erwerbsminderung sein und zu einer gesundheitlichen Prüfung durch den Rententräger führen. Daher Vorsicht und Achtung: Jegliche Beschäftigung ist dem Rententräger mitzuteilen!
Annaam 22.03.2018 | 08:15
Ich würde aber darauf achten, dass die Summe der Stunden für den Minijob und das Ehrenamt den Gegebenheiten der Restleistungsfähigkeit der vollen EMR entspricht. So wie ich es verstanden habe , gilt auch ehrenamtliche Arbeit als Arbeit, die von der RV berücksichtigt wird. Das leuchtet mir auch ein. Anna
Aufwandsentschädigungam 22.03.2018 | 08:42
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Sofern die Aufwandsentschädigung steuerfrei ist, zählt diese nicht als Arbeitsentgelt und ist damit auch nicht als Einkommen bei einem Rentenbezug zu berücksichtigen.
Elkeam 22.03.2018 | 09:22
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Das denke ich nicht! Es kann ja nicht im Sinne der DRV sein, dass man nun die restliche Lebenszeit mit Däumchen drehen verbringt. Sehe ich auch so, so lange die Aufwandsentschädigung steuerfrei-> keine Anrechnung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026