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Experten-Antwort

eigene befristete EU-Rente und Pflege der Mutter

von Sabine Mosen26.09.2017 | 16:37
1126 Ansichten
4 Antworten

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ich befinde mich im Moment in der befristeten EU-Rente. Kann ich die Pflege meiner Mutter übernehmen, ohne Angst zu haben, dass man mir die befristete EU-Rente nach Ablauf der Befristung aberkennt? Es geht ja hierbei um die Rentenbeiträge, die von der Pflegekasse gezahlt würden. Wieviel Stunden darf ich pflegen? Danke im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine Mosen,

der Link von Fortitude One dürfte Ihnen einige hilfreiche Informationen zur nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit liefern.

Entgelt, das eine Pflegeperson vom Pflegebedürftigen erhält, wird nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nicht übersteigt (nicht erwerbsmäßige Pflege).

Halten Sie sich über das Ende Ihrer befristeten Rente hinaus weiterhin für erwerbsgemindert, sollten Sie rechtzeitig einen Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente stellen. Sofern Ihr Gesundheitszustand und damit Ihr Leistungsvermögen gleich geblieben ist oder sich sogar verschlechtert hat, sollte einer Weiterzahlung Ihrer Erwerbsminderungsrente nichts im Wege stehen. Dies wird allerdings erst im Rahmen des Weiterzahlungsantrags geprüft, eine echte Prognose kann hier im Forum nicht abgegeben werden.

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3 Antworten

Fastrentneram 26.09.2017 | 18:15
Pflegebeiträge gelten nicht als Hinzuverdienst und normale Beschäftigung. Melden Sie die geplante Pflegtätigkeit Ihrem RV-Träger, dann dürfte es auch keine Probleme mit Ihrer EM-Rente geben.
Fortitude oneam 26.09.2017 | 19:00
Hallo Frau Mosen, Angehörige pflegen: Wir belohnen Ihren Einsatz bitte schauen Sie mal hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Sie meinen bestimmt EMR = Erwerbsminderungsrente Die befristete EMR hat hat erstmal mit der Pflege Ihrer Mutter nichts zu tun. Sie müssen vor Ablauf rechtzeitig einen Weitergewährungsantrag stellen. Es könnte sich auch herausstellen, dass Sie garnicht mehr erwerbsgemindert sind. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 26.09.2017 | 19:38
...es gibt keine Meldepflicht für eine Pflegetätigkeit von Angehörigen im privaten Bereich! Warum wohl?! - hängt wohl mit der "Tätigkeit" als solcher zusammen, die nicht in Konkurrenz zum einschränkten Leistungsvermögen einer EM-Rente steht. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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