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Experten-Antwort

Eingliederungshilfe nach Umschulung, getrennte Kostenträger

von Pascal15.09.2020 | 08:30
278 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe eine Umschulung über die deutsche Rentenversicherung gemacht und benötige nach meiner Umschulung Eingliederungshilfe. Unter Anderem benötige ich Hilfe zur Mobilität bzw. Hilfe zum Erlangen eines Arbeitsplatzes. Meinen Lebensunterhalt bekomme ich vom Arbeitsamt in Form von ALG 1. Für Eingliederungshilfen ist bei mir jedoch der Rentenversicherungsträger zuständig. Ich habe demnach 2 unterschiedliche Leistungsträger für Lebensunterhalt und Eingliederungshilfe. Das Arbeitsamt hätte mir die Eingliederungshilfen sofort bewilligt, darf es jedoch nicht, weil es formal nicht zuständig ist. Die Rentenversicherung trödelt rum und lässt sich trotz Antragstellung sehr viel Zeit. Meine Fallmanagerin beim Arbeitsamt ist deswegen auch auf 180. Ich hätte schon 2 Jobs antreten können, was jedoch an der bis jetzt nicht bewilligten Hilfe zur Mobilität gescheitert ist. Meine Fallmanagerin vom Arbeitsamt meinte ganz zynisch das es der Rentenversicherung in meinem Falle egal ist, weil ein anderer Kostenträger meinen Lebensunterhalt bezahlt und die deswegen kein wirtschaftliches Interesse haben, mir wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu verhelfen. Im schlimmsten Fall wird das Arbeitsamt mir mein ALG 1 komplett durchbezahlen, weil ich zwar arbeitsfähig bin, aber den Arbeitsplatz wegen der fehlenden Hilfen zur Mobilität nicht erreichen kann. Ist das denn wirklich so vom Gesetzgeber gewollt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pascal,

eine Beschleunigung des Verfahrens durch dieses Forum ist leider nicht möglich. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich direkt mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Pascalam 15.09.2020 | 10:10
Dann kann man wohl nichts machen außer abwarten und weiter ALG I kassieren. Der Rentenversicherung sollte auch klar sein, je länger ich aus dem Arbeitsmarkt raus bin, desdo schwieriger gestaltet sich meine Wiedereingliederung. Die Rentenversicherung hat doch nicht 100.000 Euro in meine Umschulung investiert, nur um danach wieder dem Staat auf der Tasche zu liegen? Vor allen Dingen wäre mein Sozialleistungsbezug vermeidbar gewesen. Der Staat scheint ja Geld genug zu haben.
Annaam 15.09.2020 | 13:28
Durch das Bundesteilhabegesetz SGB 9 sind eigentlich Fristen für die Bearbeitung von Leistungen der Eingliederungshilfe vorgegeben. Beraten lassen kann man sich dahingehend kostenlos von der EUTB, die es jetzt überall gibt ( einfach mal googeln) Ich würde mich schriftlich bei der RV äußern, z. B. In Form einer Beschwerde. Ich würde die Sache nicht so laufen lassen.
Annaam 15.09.2020 | 13:28
Durch das Bundesteilhabegesetz SGB 9 sind eigentlich Fristen für die Bearbeitung von Leistungen der Eingliederungshilfe vorgegeben. Beraten lassen kann man sich dahingehend kostenlos von der EUTB, die es jetzt überall gibt ( einfach mal googeln) Ich würde mich schriftlich bei der RV äußern, z. B. In Form einer Beschwerde. Ich würde die Sache nicht so laufen lassen.
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