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Experten-Antwort

EM formale Fragen

von Kanto7814.09.2021 | 07:27
53 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1) Kann die DRV einer Person der Teilrente wegen Erwerbsminderung zugesprochen hat durch den Widerruf der entsprechenden Person die Entscheidung komplett absagen? 2) Wenn der 1. Widerruf gegen den DRV bzgl. der Absage einer EM Rente erfolgt ist, um genügend Zeit für die fortführührung zu erhalten; Wie lang habe ich dann Zeit meinen Widerruf mit dem 2. Schreiben dann einzureichen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Kanto78,

ergänzend zu den getroffenen Aussagen wollen wir noch hervorheben, dass die Widerspruchsfrist explizit im Bescheid unter „Ihr Recht“ genannt ist.

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4 Antworten

Kanto78am 14.09.2021 | 08:17
Zitat von tell-us-more-please anzeigenausblenden
1) Kann die DRV einer Person der Teilrente wegen Erwerbsminderung zugesprochen hat durch den Widerruf der entsprechenden Person die Entscheidung komplett absagen? 2) Wenn der 1. Widerruf gegen den DRV bzgl. der Absage einer EM Rente erfolgt ist, um genügend Zeit für die fortführührung zu erhalten; Wie lang habe ich dann Zeit meinen Widerruf mit dem 2. Schreiben dann einzureichen?
Sorry, aber ich muss nochmal nachfragen, ob ich die Fragen richtig verstehe...entweder zu verschachtelte Sätze oder zu früh am Morgen und ich bin noch nicht auf Betriebstemperatur: Frage 1: es wurde jemandem eine Teil-EMR bewilligt und diese Person legt Widerspruch ein - kann bei Prüfung des Widerspruchs die EMR komplett abgelehnt werden? --> unwahrscheinlich, aber grundsätzlich möglich, da der Widersprechende ja damit bittet "prüft den Antrag nochmal durch" Frage 2: ein Widerspruch muss binnen eines Monats erfolgen. Ggf. erstmal mit einem formlosen Schreiben, um die Frist zu wahren. Danach sollte so schnell wie möglich eine Begründung - ggf. unter Zuhilfenahme von Experten (Ärzte, Juristen, Sozialverbände) eingereicht werden. Bitte ausführlichere Infos, wenn das so noch nicht die Fragen traf!
Danke für die Antwort. Aber was heisst so schnell wie möglich? Gibt ea da Gesetzliche Rahmenbedingungen in der es heisst bitte fortsetzung des formlosen Widerspruches innert einem Monat? (Zb.) Bei Frage eins heisst es also ich könnt mir ins Knie schiessen wenn ich die Entscheidung zur Teilrente nicht akzeptiere und Widerrufe für Volle EMR? Oha Kann ich auch per Telefax Klage bei LSG gegen DRV erheben falls es nötig wird?
Siehe hieram 14.09.2021 | 08:44
Zitat von Kanto78 anzeigenausblenden
Kanto78 schrieb

1) Kann die DRV einer Person der Teilrente wegen Erwerbsminderung zugesprochen hat durch den Widerruf der entsprechenden Person die Entscheidung komplett absagen?

2) Wenn der 1. Widerruf gegen den DRV bzgl. der Absage einer EM Rente erfolgt ist, um genügend Zeit für die fortführührung zu erhalten; Wie lang habe ich dann Zeit meinen Widerruf mit dem 2. Schreiben dann einzureichen?[/quote]

Sorry, aber ich muss nochmal nachfragen, ob ich die Fragen richtig verstehe...entweder zu verschachtelte Sätze oder zu früh am Morgen und ich bin noch nicht auf Betriebstemperatur:

Frage 1: es wurde jemandem eine Teil-EMR bewilligt und diese Person legt Widerspruch ein - kann bei Prüfung des Widerspruchs die EMR komplett abgelehnt werden?

--> unwahrscheinlich, aber grundsätzlich möglich, da der Widersprechende ja damit bittet "prüft den Antrag nochmal durch"

Frage 2: ein Widerspruch muss binnen eines Monats erfolgen. Ggf. erstmal mit einem formlosen Schreiben, um die Frist zu wahren. Danach sollte so schnell wie möglich eine Begründung - ggf. unter Zuhilfenahme von Experten (Ärzte, Juristen, Sozialverbände) eingereicht werden.

Bitte ausführlichere Infos, wenn das so noch nicht die Fragen traf![/quote]

Danke für die Antwort. Aber was heisst so schnell wie möglich? Gibt ea da Gesetzliche Rahmenbedingungen in der es heisst bitte fortsetzung des formlosen Widerspruches innert einem Monat? (Zb.)

Bei Frage eins heisst es also ich könnt mir ins Knie schiessen wenn ich die Entscheidung zur Teilrente nicht akzeptiere und Widerrufe für Volle EMR? Oha

Kann ich auch per Telefax Klage bei LSG gegen DRV erheben falls es nötig wird?

Wenn es darum geht, dass Ihnen eine teilweise EM-Rente bewilligt wurde, Sie aber auf eine volle gehofft hatten, dann kann aufgrund Ihres Widerspruchs die Teil-EM-Rente nicht gestoppt werden (wegen des Verfahrens. Denn Sie haben haben eine EM-Rente beantragt, diese wurde bewilligt. Wenn auch nur als halbe. Diesbezüglich fehlt es also an dem 'Grund der Beschwer'. Sie können also den Widerspruch überhaupt nur auf volle statt halbe aussprechen. Später wird es dann vielleicht nach erneuter Überprüfung eine volle EM-Rente oder es bleibt bei der halben. Diese dann zu 'streichen' ist eher unwahrscheinlich, denn aufgrund Ihrer Einschränkungen wurde diese Ihnen ja zugesprochen. Da müssten Sie also sehr viel gesünder plötzlich sei, als dass diese dann entfällt. Rein rechtlich müssen Sie den Widerspruch gar nicht begründen, was aber natürlich wenig zielführend wäre. Denn je mehr Argumente Sie einbringen, mit evtl. auch weiteren Befunden, desto besser kann und erneut geprüft werden. Eine genaue gesetzlich vorgegebene Frist gibt es hierzu m.W, nicht, aber Sie sollten schnellstmöglich die Gründe nachliefern. Sonst fangen die Sachbearbeiter an, erneut zu prüfen, stellen fest, es ist doch alles ok so und Ihr Widerspruch hat keinen Erfolg. Mehr als weiter vier Wochen sollten Sie sich also für eine Begründung keine Zeit lassen. Wenn Sie Zweifel haben, wie Sie die Begründung formulieren oder belegen, lassen Sie sich z.B. von einem Sozialverband oder wie VdK oder SozVD helfen. Die notwendige/mögliche Form der Klage beim LG erfragen Sie bitte dort. Aber schreiben Sie nun erst einmal die Begründung, denn sonst ergibt auch eine Klage wenig Sinn. Viel Erfolg und alles Gute!
tell-us-more-pleaseam 14.09.2021 | 08:03
Sorry, aber ich muss nochmal nachfragen, ob ich die Fragen richtig verstehe...entweder zu verschachtelte Sätze oder zu früh am Morgen und ich bin noch nicht auf Betriebstemperatur: Frage 1: es wurde jemandem eine Teil-EMR bewilligt und diese Person legt Widerspruch ein - kann bei Prüfung des Widerspruchs die EMR komplett abgelehnt werden? --> unwahrscheinlich, aber grundsätzlich möglich, da der Widersprechende ja damit bittet "prüft den Antrag nochmal durch" Frage 2: ein Widerspruch muss binnen eines Monats erfolgen. Ggf. erstmal mit einem formlosen Schreiben, um die Frist zu wahren. Danach sollte so schnell wie möglich eine Begründung - ggf. unter Zuhilfenahme von Experten (Ärzte, Juristen, Sozialverbände) eingereicht werden. Bitte ausführlichere Infos, wenn das so noch nicht die Fragen traf!
Kanto78am 14.09.2021 | 09:49
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Wenn es darum geht, dass Ihnen eine teilweise EM-Rente bewilligt wurde, Sie aber auf eine volle gehofft hatten, dann kann aufgrund Ihres Widerspruchs die Teil-EM-Rente nicht gestoppt werden (wegen des Verfahrens.

Denn Sie haben haben eine EM-Rente beantragt, diese wurde bewilligt. Wenn auch nur als halbe. Diesbezüglich fehlt es also an dem 'Grund der Beschwer'.

Sie können also den Widerspruch überhaupt nur auf volle statt halbe aussprechen.

Später wird es dann vielleicht nach erneuter Überprüfung eine volle EM-Rente oder es bleibt bei der halben. Diese dann zu 'streichen' ist eher unwahrscheinlich, denn aufgrund Ihrer Einschränkungen wurde diese Ihnen ja zugesprochen. Da müssten Sie also sehr viel gesünder plötzlich sei, als dass diese dann entfällt.

Rein rechtlich müssen Sie den Widerspruch gar nicht begründen, was aber natürlich wenig zielführend wäre. Denn je mehr Argumente Sie einbringen, mit evtl. auch weiteren Befunden, desto besser kann und erneut geprüft werden. Eine genaue gesetzlich vorgegebene Frist gibt es hierzu m.W, nicht, aber Sie sollten schnellstmöglich die Gründe nachliefern. Sonst fangen die Sachbearbeiter an, erneut zu prüfen, stellen fest, es ist doch alles ok so und Ihr Widerspruch hat keinen Erfolg. Mehr als weiter vier Wochen sollten Sie sich also für eine Begründung keine Zeit lassen.

Wenn Sie Zweifel haben, wie Sie die Begründung formulieren oder belegen, lassen Sie sich z.B. von einem Sozialverband oder wie VdK oder SozVD helfen.

Die notwendige/mögliche Form der Klage beim LG erfragen Sie bitte dort.

Aber schreiben Sie nun erst einmal die Begründung, denn sonst ergibt auch eine Klage wenig Sinn.

Viel Erfolg und alles Gute!

Danke für die Antwort. Aber was heisst so schnell wie möglich? Gibt ea da Gesetzliche Rahmenbedingungen in der es heisst bitte fortsetzung des formlosen Widerspruches innert einem Monat? (Zb.) Bei Frage eins heisst es also ich könnt mir ins Knie schiessen wenn ich die Entscheidung zur Teilrente nicht akzeptiere und Widerrufe für Volle EMR? Oha Kann ich auch per Telefax Klage bei LSG gegen DRV erheben falls es nötig wird?
Wenn es darum geht, dass Ihnen eine teilweise EM-Rente bewilligt wurde, Sie aber auf eine volle gehofft hatten, dann kann aufgrund Ihres Widerspruchs die Teil-EM-Rente nicht gestoppt werden (wegen des Verfahrens. Denn Sie haben haben eine EM-Rente beantragt, diese wurde bewilligt. Wenn auch nur als halbe. Diesbezüglich fehlt es also an dem 'Grund der Beschwer'. Sie können also den Widerspruch überhaupt nur auf volle statt halbe aussprechen. Später wird es dann vielleicht nach erneuter Überprüfung eine volle EM-Rente oder es bleibt bei der halben. Diese dann zu 'streichen' ist eher unwahrscheinlich, denn aufgrund Ihrer Einschränkungen wurde diese Ihnen ja zugesprochen. Da müssten Sie also sehr viel gesünder plötzlich sei, als dass diese dann entfällt. Rein rechtlich müssen Sie den Widerspruch gar nicht begründen, was aber natürlich wenig zielführend wäre. Denn je mehr Argumente Sie einbringen, mit evtl. auch weiteren Befunden, desto besser kann und erneut geprüft werden. Eine genaue gesetzlich vorgegebene Frist gibt es hierzu m.W, nicht, aber Sie sollten schnellstmöglich die Gründe nachliefern. Sonst fangen die Sachbearbeiter an, erneut zu prüfen, stellen fest, es ist doch alles ok so und Ihr Widerspruch hat keinen Erfolg. Mehr als weiter vier Wochen sollten Sie sich also für eine Begründung keine Zeit lassen. Wenn Sie Zweifel haben, wie Sie die Begründung formulieren oder belegen, lassen Sie sich z.B. von einem Sozialverband oder wie VdK oder SozVD helfen. Die notwendige/mögliche Form der Klage beim LG erfragen Sie bitte dort. Aber schreiben Sie nun erst einmal die Begründung, denn sonst ergibt auch eine Klage wenig Sinn. Viel Erfolg und alles Gute!
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