Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rentenbezug fällt mit Lohnzahlung zusammen

von Sommerzeit01.04.2022 | 10:29
113 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, gestern erhielt ich den Bescheid über die Bewilligung einer vollen EM-Rente (unbefristet) anstelle einer bisherigen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (unbefristet). Hier die relevanten Eckdaten: seit 11/2019 Bezug einer Rente wegen teilweiser EM (unbefristet) 12/2021 Antrag auf Umwandlung der Rente wegen teilweiser EM in eine Rente wegen voller EM 22.10. - 19.12.2021 arbeitsunfähig geschrieben Krankengeldbezug 03.12. - 19.12.2021 20.12.2021 - 17.01.2022 gearbeitet (3 Wochen gearbeitet, damit jede Kollegin ihren Urlaub in den Schulferien nehmen konnte, danach Resturlaub aus 2021 genommen) seit 18.01.2022 wieder arbeitsunfähig geschrieben mit Bezug von Krankengeld. wöchentliche Arbeitszeit: 15 Stunden Rentenbescheid datiert 24.03.2022: Bewilligung einer unbefristeten vollen EM-Rente, Rentenbeginn 01.11.2021. Nun meine Fragen: 1. Zum Rentenbeginn habe ich noch 6 Wochen Lohnfortzahlung von meinem Arbeitgeber erhalten. Hat der Arbeitgeber Anspruch auf die Rentennachzahlung? 2. Welche Probleme entstehen daraus, dass ich zwischendurch für einige Wochen gearbeitet habe? Wird dieses Gehalt dann als Hinzuverdienst gerechnet? (Noch eine Anmerkung, um unguten Kommentaren vorzubeugen: Ja, ich habe 15 Std./Woche gearbeitet, aber mit viel Mühe im Homeoffice und alles andere blieb liegen.) 3. Welche Stellen muss ich über den Rentenbezug neben dem Arbeitgeber noch informieren? Vermutlich ist meine Situation etwas ungewöhnlich. Ich hatte erwartet, dass es sehr lange dauert, bis über meinen Antrag entschieden wird. Zudem war ich völlig überrascht, dass die Rente nicht befristet bewilligt wurde. Dadurch endet jetzt mein Arbeitsverhältnis, bei einer Befristung hätte es geruht. Zum Zeitpunkt, als meine Hausärztin ihren Befundbericht ausgefüllt hat (Jan.) war ich nicht krankgeschrieben, was sie auch angegeben hat. Herzlichen Dank schon mal für jede hilfreiche Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sommerzeit,

grundsätzlich handelt es sich bei dem Arbeitentgelt nach dem Rentenbeginn um Hinzuverdienst. Ob der Hinzuverdienst in Ihrer Rentenbewilligung bereits berücksichtigt ist, können Sie aus Ihrem Rentenbescheid erkennen. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nachzahlung. In Ihrem Fall wird dass nur die Krankenversicherung sein.

Für weitere individuelle Fragen empfehlen wir Ihnen einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren. Alternativ hierzu können Sie sich auf direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026