Wie alt sind Sie denn bei 40 Jahren in dem Beruf?
Haben Sie eine Schwerbehinderung? Dann können Sie leichter Teilzeit beantragen und bekommen.
Wenn Sie ALG 1 erhalten, ruht Ihr AV, wie auch bei voller befristeter EMR. [/quote]
Ich bin 57, habe mit 16-19 meinen Beruf erlernt und arbeite setdem darin. Schwerbehinderung habe ich 30 und Gleichstellung.
Aber das sind ja nur die Eckdaten.
Meine eigentliche Frage ist, ob es geht, obwohl ich noch keinen Bescheid wegen EMR bekommen habe, dass ich 2,5 Stunden täglich schon wieder arbeite. Ob das eine evtl. Rente gefährden würde?[/quote]
Hallo Petra,
da Sie auch im Falle einer vollen EM-Rente bis unter drei Stunden täglich arbeiten dürften, schadet es Ihrem laufenden Antrag auf EM-Rente nicht, wenn Sie nun mit 2,5 h täglich wieder einsteigen.
Informieren Sie sich aber auch, z.B. hier
https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/792-nahtlosigkeitsregelung.html
über die Möglichkeit, nach Aussteuerung der Krankenkasse und trotz bestehendem Arbeitsverhältnis den Anspruch auf ALGI im Rahmen des § 145 SGB III zu nutzen. Dieser Anspruch dürfte (bei bisheriger Vollzeittätigkeit) deutlich höher sein als eine 2,5h-TZ-Stelle.
Hierzu (und weil schon KG-Bezug) sollten Sie dann aber auch wissen, dass bei einer rückwirkenden Bewilligung einer vollen EM-Rente sowohl die Krankenkasse als auch die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch nach §§103 ff. SGB X haben, sofern sich Rente und diese Leistungen zeitgleich 'überschneiden'.
Es würde dann bis zur Höhe des Zahlbetrages der monatlichen Rente taggenau aus einem Nachzahlungsanspruch erst einmal erstattet werden und nur ein Restbetrag (KG oder ALGI niedriger als Rente) an Sie bezahlt werden. Falls KG/ALGI höher als der Zahlbetrag der EM-Rente wäre, müssten Sie diese Differenz nicht selbst erstatten.
Nähere Informationen über Ihren 'persönlichen' Anspruch auf ALGI (speziell auch nach §145 SGB III) erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort.
Viel Erfolg und alles Gute!