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Experten-Antwort

EMR

von Petra26.02.2022 | 13:48
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 16 Monaten arbeitsunfähig.War zur Reha, welche mich arbeitsfähig unter 3 Stunden einstuft haben. Antrag EMR ist gestellt. Da es ja auch lange mit dem Bescheid dauern kann, wird es ziemlich wahrscheinlich sein, dass ich dann übers Arbeitsamt laufe. Das Ganze macht mir sehr zu schaffen, bin seit 30 Jahren in meinem Betrieb,seit 40 jahren in meinem Beruf tätig und habe einfach auch Angst, dass ich dann vielleicht gar keine EMR, oder die halbe bekomme und ich auf meinen alten Arbeitsplatz und zu meinen alten Arbeitgeber nicht zurück kann. Von meiner Seite her steht fest, dass ich stark mit den Stunden runtergehen muß. Deshalb meine Frage. Kann ich bevor das Krankengeld ausläuft für 2,5 Stunden täglich auf Arbeit wieder einsteigen, ohne das ich eine evtl. volle EMR , die rückwirkend genehmigt wird gefährde? Ich habe gelesen, dass man beim Arbeitgeber eine Stundenreduzierung beantragen kann, z. B. für 1 Jahr und danach der Anspruch auf die ursprüngliche Arbeitszeit besteht.Danach kann ich mich entscheiden, ob evtl. 3,5 Stunden zu schaffen sind. Danke

Antworten vom Expertenteam

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3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Wie lange ein Rentenverfahren kann hier im Internet nicht beantwortet werden. Auch arbeitsrechtliche Fragen können hier nicht beantwortet werden. Zunächst einmal sollten Sie die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers abwarten.

2. Nach dem Bezug von Krankengeld, erhalten Sie zunächst Arbeitslosengeld I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung, von daher sind Sie zunächst finanziell abgesichert.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

1. Versicherte sind voll erwerbsgemindert, sofern die Einsatzfähigkeit unter 3 Stunden täglich beträgt.

2. Bei Aufnahme einer Beschäftigung wird der Rentenversicherungsträger stets prüfen, ob volle oder weiterhin teilweise Erwerbsminderung weiterhin vorliegt.

Ist jedoch das monatliche Arbeitsentgelt nicht höher als 525 Euro ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) nicht erreicht wird.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Es ist eindeutig dargelegt worden unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht.

Der Rentenversicherungsträger prüft die Leistungsfähigkeit. Die Entscheidung ist höchstpersönlich zu treffen, ob eine Beschäftigung aufgenommen wird.

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17 Antworten

KSCam 26.02.2022 | 14:08
Das können Sie machen, halt auf eigenes Risiko. Niemand kann Ihnen vorher sagen wie der Rentenantrag entschieden wird und die arbeitsrechtlichen Fragen klären Sie eh mit Ihrem Arbeitgeber. Dazu sagt Ihnen die DRV nichts. Und das völlig zu Recht.
Petraam 26.02.2022 | 14:17
Aber was ist das Risiko? Theorisch dürfte ich ja auch bei voller EMR bi 2,99 Stunden arbeiten, oder ist das falsch?
SEam 26.02.2022 | 14:27
Wenn sie jetzt freiwillig die Stundenzahl reduzieren, dann erhalten sie auch das Arbeitslosengeld i auch nur für diese Stundenzahl. Warten sie doch die Entscheidung der Rentenversicherung ab. Nach dem Krankengeld erhalten sie ALG 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung.
Petraam 26.02.2022 | 15:09
Genau das ist mein Problem. Ich laufe dann ja über das Arbeitsamt und eine Rückkehr zu meinem Arbeitgeber ist dann vielleicht nicht mehr möglich.Da kenne ich mich nicht aus theoretisch geht das vielleicht, aber wie ist die Praxis? Wenn ich Pech habe, bekomme ich gar keine EMR und was dann? In meinem Beruf geht vielleicht noch 2,5 Stunden. Wenn ich noch Krankengeld erhalte,kann ich ja auch stark reduziert wieder anfangen. Das nur als Erklärung der Sachlage. Mir ist bewußt, dass im Rentenforum zu Arbeitgeberfragen niemand was schreibt. Aber ich möchte dadurch nicht die eventuelle volle EMR gefährden. Geht das, obwohl ich mit 2,5 Stunden wieder angefangen habe, zu arbeiten? Gefährte ich da die Rente?
Peter T.am 26.02.2022 | 16:09
Wie alt sind Sie denn bei 40 Jahren in dem Beruf? Haben Sie eine Schwerbehinderung? Dann können Sie leichter Teilzeit beantragen und bekommen. Wenn Sie ALG 1 erhalten, ruht Ihr AV, wie auch bei voller befristeter EMR.
Petraam 26.02.2022 | 16:34
Ich bin 57, habe mit 16-19 meinen Beruf erlernt und arbeite setdem darin. Schwerbehinderung habe ich 30 und Gleichstellung. Aber das sind ja nur die Eckdaten. Meine eigentliche Frage ist, ob es geht, obwohl ich noch keinen Bescheid wegen EMR bekommen habe, dass ich 2,5 Stunden täglich schon wieder arbeite. Ob das eine evtl. Rente gefährden würde?
Siehe hier°am 26.02.2022 | 17:39
Zitat von Petra anzeigenausblenden
Wie alt sind Sie denn bei 40 Jahren in dem Beruf? Haben Sie eine Schwerbehinderung? Dann können Sie leichter Teilzeit beantragen und bekommen. Wenn Sie ALG 1 erhalten, ruht Ihr AV, wie auch bei voller befristeter EMR.
Ich bin 57, habe mit 16-19 meinen Beruf erlernt und arbeite setdem darin. Schwerbehinderung habe ich 30 und Gleichstellung. Aber das sind ja nur die Eckdaten. Meine eigentliche Frage ist, ob es geht, obwohl ich noch keinen Bescheid wegen EMR bekommen habe, dass ich 2,5 Stunden täglich schon wieder arbeite. Ob das eine evtl. Rente gefährden würde?
Hallo Petra, da Sie auch im Falle einer vollen EM-Rente bis unter drei Stunden täglich arbeiten dürften, schadet es Ihrem laufenden Antrag auf EM-Rente nicht, wenn Sie nun mit 2,5 h täglich wieder einsteigen. Informieren Sie sich aber auch, z.B. hier https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… über die Möglichkeit, nach Aussteuerung der Krankenkasse und trotz bestehendem Arbeitsverhältnis den Anspruch auf ALGI im Rahmen des § 145 SGB III zu nutzen. Dieser Anspruch dürfte (bei bisheriger Vollzeittätigkeit) deutlich höher sein als eine 2,5h-TZ-Stelle. Hierzu (und weil schon KG-Bezug) sollten Sie dann aber auch wissen, dass bei einer rückwirkenden Bewilligung einer vollen EM-Rente sowohl die Krankenkasse als auch die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch nach §§103 ff. SGB X haben, sofern sich Rente und diese Leistungen zeitgleich 'überschneiden'. Es würde dann bis zur Höhe des Zahlbetrages der monatlichen Rente taggenau aus einem Nachzahlungsanspruch erst einmal erstattet werden und nur ein Restbetrag (KG oder ALGI niedriger als Rente) an Sie bezahlt werden. Falls KG/ALGI höher als der Zahlbetrag der EM-Rente wäre, müssten Sie diese Differenz nicht selbst erstatten. Nähere Informationen über Ihren 'persönlichen' Anspruch auf ALGI (speziell auch nach §145 SGB III) erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort. Viel Erfolg und alles Gute!
Gewagtam 26.02.2022 | 21:03
Zitat von Siehe hier° anzeigenausblenden
Siehe hier° schrieb

Wie alt sind Sie denn bei 40 Jahren in dem Beruf?

Haben Sie eine Schwerbehinderung? Dann können Sie leichter Teilzeit beantragen und bekommen.

Wenn Sie ALG 1 erhalten, ruht Ihr AV, wie auch bei voller befristeter EMR. [/quote]

Ich bin 57, habe mit 16-19 meinen Beruf erlernt und arbeite setdem darin. Schwerbehinderung habe ich 30 und Gleichstellung.

Aber das sind ja nur die Eckdaten.

Meine eigentliche Frage ist, ob es geht, obwohl ich noch keinen Bescheid wegen EMR bekommen habe, dass ich 2,5 Stunden täglich schon wieder arbeite. Ob das eine evtl. Rente gefährden würde?[/quote]

Hallo Petra,

da Sie auch im Falle einer vollen EM-Rente bis unter drei Stunden täglich arbeiten dürften, schadet es Ihrem laufenden Antrag auf EM-Rente nicht, wenn Sie nun mit 2,5 h täglich wieder einsteigen.

Informieren Sie sich aber auch, z.B. hier

https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/792-nahtlosigkeitsregelung.html

über die Möglichkeit, nach Aussteuerung der Krankenkasse und trotz bestehendem Arbeitsverhältnis den Anspruch auf ALGI im Rahmen des § 145 SGB III zu nutzen. Dieser Anspruch dürfte (bei bisheriger Vollzeittätigkeit) deutlich höher sein als eine 2,5h-TZ-Stelle.

Hierzu (und weil schon KG-Bezug) sollten Sie dann aber auch wissen, dass bei einer rückwirkenden Bewilligung einer vollen EM-Rente sowohl die Krankenkasse als auch die Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch nach §§103 ff. SGB X haben, sofern sich Rente und diese Leistungen zeitgleich 'überschneiden'.

Es würde dann bis zur Höhe des Zahlbetrages der monatlichen Rente taggenau aus einem Nachzahlungsanspruch erst einmal erstattet werden und nur ein Restbetrag (KG oder ALGI niedriger als Rente) an Sie bezahlt werden. Falls KG/ALGI höher als der Zahlbetrag der EM-Rente wäre, müssten Sie diese Differenz nicht selbst erstatten.

Nähere Informationen über Ihren 'persönlichen' Anspruch auf ALGI (speziell auch nach §145 SGB III) erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort.

Viel Erfolg und alles Gute!

Diese Aussage ist etwas gewagt,zumal über die Berentung noch gar nicht entschieden ist. Das müsste dann auf Bestandsrentner ebenfalls zutreffen, die aber müssen schon vor Beginn der Arbeitsaufnahme dieses der RV melden und sich das "OK" holen,auch wenn sie eigentlich ebenfalls im Bereich des Erlaubten liegen. Ich wäre da vorsichtig oder können Sie Ihre Aussage rechtssicher belegen?
Siehe hier°am 26.02.2022 | 21:51
Zitat von Gewagt anzeigenausblenden
Hallo Petra, da Sie auch im Falle einer vollen EM-Rente bis unter drei Stunden täglich arbeiten dürften, schadet es Ihrem laufenden Antrag auf EM-Rente nicht, wenn Sie nun mit 2,5 h täglich wieder einsteigen.
Diese Aussage ist etwas gewagt,zumal über die Berentung noch gar nicht entschieden ist. Das müsste dann auf Bestandsrentner ebenfalls zutreffen, die aber müssen schon vor Beginn der Arbeitsaufnahme dieses der RV melden und sich das "OK" holen,auch wenn sie eigentlich ebenfalls im Bereich des Erlaubten liegen. Ich wäre da vorsichtig oder können Sie Ihre Aussage rechtssicher belegen?
EM-Bestandsrentner, die VOR Aufnahme einer Beschäftigung sich die Zustimmung der zuständigen DRV holen sollten, bevor sie dann einen Nebenjob anfangen, haben im Unterschied zum vorliegenden Fall keinen bestehenden Arbeitsplatz mehr. Es steht aber nirgendwo geschrieben, das jemand, der noch einen bestehenden Arbeitsvertrag hat, im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nicht auch tatsächlich noch arbeiten darf, sondern stattdessen bis zur Entscheidung über den EM-Rentenantrag arbeitsunfähig sein MUSS. Allerdings würde auch ich 'Petra' dennoch nicht raten, nun mit mehr als der 'erlaubten' Arbeitszeit bei einer vollen EM-Rente (d.h. unter drei Stunden) wieder anzufangen, zumal dies auch erhebliche Auswirkungen auf den (noch bestehenden) Krankengeldanspruch hätte. Hierzu gibt die Krankenkasse detaillierte Auskünfte. Finanziell betrachtet dürfte die Arbeitszeitreduzierung aktuell aber auch weniger attraktiv sein, wie oben angedeutet, weshalb der Rat vorwiegend in Richtung >Erkundigung wie der Anspruch auf 'Nahtlosigkeit' ist< geht, den ich ebenfalls nicht für gewagt sondern für realistisch halte. Zumal hier auch gleich geklärt werden könnte, 'was wäre wenn' die EM-Rente nur halb oder gar nicht bewilligt werden würde. Dafür wiederum ist aber die Agentur für Arbeit zuständig (bzw. auch der Arbeitgeber = Arbeitsrecht) und meine Meinung hierzu deshalb nur ein Hinweis auf 'Möglichkeiten'.
Petraam 28.02.2022 | 09:36
Danke für die Antwort. Leider wurde meine eigentliche Frage von ihnen nicht beantwortet. Gefährde ich eine evtl. volle Rente, wenn ich am Ende des Krankengeldbezuges 2,5 Stunden täglich( befristet für einen bestimmten Zeitraum) arbeite?
Kaiseram 28.02.2022 | 09:57
1. Wie lange ein Rentenverfahren kann hier im Internet nicht beantwortet werden. Auch arbeitsrechtliche Fragen können hier nicht beantwortet werden. Zunächst einmal sollten Sie die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers abwarten. 2. Nach dem Bezug von Krankengeld, erhalten Sie zunächst Arbeitslosengeld I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung, von daher sind Sie zunächst finanziell abgesichert.
Danke für die Antwort. Leider wurde meine eigentliche Frage von ihnen nicht beantwortet. Gefährde ich eine evtl. volle Rente, wenn ich am Ende des Krankengeldbezuges 2,5 Stunden täglich( befristet für einen bestimmten Zeitraum) arbeite?
Nein.
Walloam 28.02.2022 | 13:49
Denkanstoss: Auch wenn unter 3 Stunden weiterhin erlaubt sein mögen, was geht im Hinterkopf eines ggf. noch zu treffenden Gutachters vor, wenn man noch z.B. 2,5 Stunden am alten Arbeitsplatz weiterarbeitet ?
Siehe hier an Expertenam 28.02.2022 | 13:54
Die Fragestellerin ist in einem Arbeitsverhältnis, das zzt. nur aufgrund des Krankengeldbezuges 'ruht'. Über den EM-Rentenantrag wurde bisher noch nicht entschieden. Um sich finanziell abzusichern - falls ein Bescheid noch länger nicht erstellt wird - überlegt sie nun also, ob es 'dem Antrag schadet', wenn sie, weil das Krankengeld demnächst ausläuft, bei ihrem jetzigen Arbeitgeber wenige Stunden wieder arbeitet. Dass ein Arbeitsverhältnis besteht, dürfte bei Antragstellung mitgeteilt worden sein (gehört ja zu den Fragen). Es handelt sich hier also allenfalls um eine 'Wiederaufnahme' der Tätigkeit, nicht um eine 'Aufnahme einer Beschäftigung'. Könnten Sie hierzu bitte nochmal äußern. Das würde der Fragestellerin eine Entscheidung sicher erleichtern :-)
Petraam 28.02.2022 | 21:04
Zitat von Siehe hier an Experten anzeigenausblenden
1. Versicherte sind voll erwerbsgemindert, sofern die Einsatzfähigkeit unter 3 Stunden täglich beträgt. 2. Bei Aufnahme einer Beschäftigung wird der Rentenversicherungsträger stets prüfen, ob volle oder weiterhin teilweise Erwerbsminderung weiterhin vorliegt. Ist jedoch das monatliche Arbeitsentgelt nicht höher als 525 Euro ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) nicht erreicht wird.
Die Fragestellerin ist in einem Arbeitsverhältnis, das zzt. nur aufgrund des Krankengeldbezuges 'ruht'. Über den EM-Rentenantrag wurde bisher noch nicht entschieden. Um sich finanziell abzusichern - falls ein Bescheid noch länger nicht erstellt wird - überlegt sie nun also, ob es 'dem Antrag schadet', wenn sie, weil das Krankengeld demnächst ausläuft, bei ihrem jetzigen Arbeitgeber wenige Stunden wieder arbeitet. Dass ein Arbeitsverhältnis besteht, dürfte bei Antragstellung mitgeteilt worden sein (gehört ja zu den Fragen). Es handelt sich hier also allenfalls um eine 'Wiederaufnahme' der Tätigkeit, nicht um eine 'Aufnahme einer Beschäftigung'. Könnten Sie hierzu bitte nochmal äußern. Das würde der Fragestellerin eine Entscheidung sicher erleichtern :-) Danke an siehe hier. Ich habe den Eindruck, dass Sie meinen Text richtig gelesen haben und meine Frage verstehen. Die Expertenantworten waren mir leider nicht kongret genug. Das ich nach einem langen Arbeitsleben jetzt keinen Fehler machen möchte, es zwar nicht mehr schaffe voll zu arbeiten,auch schon vor 7 Jahren um 1,5 Stunden reduziert habe und darüber nachdenke meine Stundenzahl so stark zu reduzieren, ist das so unverständlich? So erhalte ich mir wenigstens zu einem kleinen Teil meinen Arbeitsplatz. Warum sollte da ein Bearbeiter der DRV das negativ einschätzen, wie es in einer Antwort steht. Aber vielleicht ist es wirklich so? Was ist denn wenn ich ALG1 bekomme und ich erhalte vielleicht gar keine Rente? Deshalb wollte ich wissen, ob die 2,5 Stunden sich negativ auf eine evtl.Rente auswirken. Ob das vielleicht ein Weg ist, da ja die Bearbeitungszeiten sehr lang sein können.
W°lfgangam 28.02.2022 | 21:28
Zitat von Petra anzeigenausblenden
Petra schrieb

1. Versicherte sind voll erwerbsgemindert, sofern die Einsatzfähigkeit unter 3 Stunden täglich beträgt.

2. Bei Aufnahme einer Beschäftigung wird der Rentenversicherungsträger stets prüfen, ob volle oder weiterhin teilweise Erwerbsminderung weiterhin vorliegt.

Ist jedoch das monatliche Arbeitsentgelt nicht höher als 525 Euro ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich (15 Stunden wöchentlich) nicht erreicht wird.[/quote]

Die Fragestellerin ist in einem Arbeitsverhältnis, das zzt. nur aufgrund des Krankengeldbezuges 'ruht'. Über den EM-Rentenantrag wurde bisher noch nicht entschieden. Um sich finanziell abzusichern - falls ein Bescheid noch länger nicht erstellt wird - überlegt sie nun also, ob es 'dem Antrag schadet', wenn sie, weil das Krankengeld demnächst ausläuft, bei ihrem jetzigen Arbeitgeber wenige Stunden wieder arbeitet. Dass ein Arbeitsverhältnis besteht, dürfte bei Antragstellung mitgeteilt worden sein (gehört ja zu den Fragen).

Es handelt sich hier also allenfalls um eine 'Wiederaufnahme' der Tätigkeit, nicht um eine 'Aufnahme einer Beschäftigung'.

Könnten Sie hierzu bitte nochmal äußern. Das würde der Fragestellerin eine Entscheidung sicher erleichtern :-)

Danke an siehe hier.

Ich habe den Eindruck, dass Sie meinen Text richtig gelesen haben und meine Frage verstehen. Die Expertenantworten waren mir leider nicht kongret genug. Das ich nach einem langen Arbeitsleben jetzt keinen Fehler machen möchte, es zwar nicht mehr schaffe voll zu arbeiten,auch schon vor 7 Jahren um 1,5 Stunden reduziert habe und darüber nachdenke meine Stundenzahl so stark zu reduzieren, ist das so unverständlich? So erhalte ich mir wenigstens zu einem kleinen Teil meinen Arbeitsplatz. Warum sollte da ein Bearbeiter der DRV das negativ einschätzen, wie es in einer Antwort steht. Aber vielleicht ist es wirklich so? Was ist denn wenn ich ALG1 bekomme und ich erhalte vielleicht gar keine Rente? Deshalb wollte ich wissen, ob die 2,5 Stunden sich negativ auf eine evtl.Rente auswirken. Ob das vielleicht ein Weg ist, da ja die Bearbeitungszeiten sehr lang sein können.

[/quote]

Hallo Petra, verlassen Sie sich bitte HIER nicht auf 'Erfahrungswissen' aus Einzelfällen, was wäre wenn ...schon absolut nicht bei der Frage: bin ich EM /erhalte sich diese Rente /auch in Bezug auf mein noch/weiterhin bestehendes /ggf. einzuschränkendes, Arbeitsverhältnis. Individualentscheidung - von allen beteiligten Seiten - letztendlich zunächst von Ihrer DRV zu beurteilen. Gruß w.
KSCam 28.02.2022 | 21:45
Wirkt sich wohl nicht negativ auf die Rentenentscheidung aus. Aber was machen Sie wenn Sie reduzieren, die Rente nicht bekommen, dann wieder mehr arbeiten wollen aber der AG dann nicht mitmacht? das kann aber dann die DRV nicht bewerten.
Finger weg!am 01.03.2022 | 15:10
Moin, lassen Sie es sein! Arbeiten Sie nicht! Warten Sie den Bescheid ab! Wenn Sie die Rente wollen sollten Sie keinen Anlass geben ihre Erwerbsminderung in Frage zu stellen. Toi, toi,toi
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