Hallo der Rentner,
sollte die Agentur für Arbeit die Zahlung vor dem Ende des Nachzahlungszeitraumes (30.09.2020) gestoppt haben, wird der Nachzahlungsbetrag ab diesem Tag an Sie ausgezahlt, sofern Sie in diesem Zeitraum keine weiteren Sozialleistungen erhalten haben. Ich empfehle Ihnen, sich zur Klärung der Angelegenheit mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzten. Dort kann man Ihnen mitteilen, für welche Zeiträume Erstattungsansprüche auf den Nachzahlungsbetrag vorliegen und welche Zahlungen Sie noch erwarten können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung