Hallo Toffifee,
ein entsprechender Leistungsfall wird durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der sozialmedizinischen Untersuchungen/Stellungnahmen festgelegt.
Als Leistungsfall wird dann der Zeitpunkt angenommen, ab dem eine entsprechende Leistungsminderung objektiv als nachgewiesen gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung