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Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Mirko Steinmauer,
neben dem Bezug Ihrer Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst möglich. Solange die ausgeübte Tätigkeit die vorliegende Erwerbsminderung nicht beseitigt, besteht Ihr Rentenanspruch (zumindest dem Grunde) nach.
Einen Arbeitsversuch dürfen Sie jederzeit starten, da ein Erwerbsminderungsrente (auch eine volle Erwerbsminderungsrente) niemals ein Arbeitsverbot darstellt. Allerdings wird der Hinzuverdienst aus einem Arbeitsversuch als Einkommen bei einer Erwerbsminderungsrente angerechnet und die Rente wird unter Umständen nur noch gekürzt gezahlt. Bei längerem erfolgversprechendem Arbeitsversuch wird dann auch der grundsätzliche Rentenanspruch überprüft werden.
Hinsichtlich des angesprochenen Pilotprojekts schließen wir uns den Ausführungen von "Uschi" an: Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Rentenversicherungsträger und klären dort, ob dies für Sie möglich ist.
Weitere individuelle Informationen erhalten Sie in einer örtlichen Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Beratungen erfolgen auch telefonisch.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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